
Formulare - Waffenrecht- und Sprengstoffrecht
Waffenrecht
Aktuelles im Waffenrecht:
- Ein- und Austragungsfristen von Schusswaffen in bestehende waffenrechtliche Erlaubnisse werden ausgesetzt. Es ist ausreichend, wenn entsprechende Besitzwechselanzeigen, evtl. mit der Waffenbesitzkarte, per Post an das Landratsamt Altötting übersandt, in den Landratsamtsbriefkasten eingeworfen oder an der Information des Landratsamtes Altötting abgegeben werden.
- Anträge können in gleicher Form beim Landratsamt Altötting eingereicht werden.
- Abholungen von waffen- oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnissen werden ausgesetzt.
- Wie Sie den Medien entnehmen können, sind die zuständigen Sachbearbeiter für Anfragen natürlich weiterhin erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der erhöhten telefonischen Anfragen, nicht sofort jemand erreichbar ist.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem Waffengesetz
Antrag auf Erteilung eines europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins
Anzeige über Besitzwechsel von Schusswaffen
Merkblatt für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition (ab 07.07.2017)
Merkblatt Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen und Munition (Altbestandsregelung)
Erklärung über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition
Antrag auf Erteilung einer Ausnahme vom Alterserfordernis inkl. Bescheinigung
Antrag zum Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
Antrag auf Erteilung einer Schießerlaubnis
Antrag Erlaubnis nach § 27 Abs Schießstätte
Anzeige für erlaubnispflichtige Schusswaffen
Anzeige über den Besitz eines oder mehrerer Magazine oder Magazingehäuse
Anzeige für deaktivierte Schusswaffen
Sprengstoffrecht
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz mit Bedürfnisnachweis
Antrag auf Verlängerung der Sprengstofferlaubnis mit Bedürfnisnachweis
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung