Rote Dauerkennzeichen
Bitte beachten Sie:
- Kfz-Händler, Kfz-Werkstätten und Kfz-Hersteller erhalten auf Antrag "Rote Dauerkennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung.
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- Es werden nur eVB's (elektronische Versicherungsbestätigungen) zum Abruf über einen 7-stelligen Code akzeptiert!
- In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.
Folgende Dokumente müssen Sie mitbringen!
- Kontodaten von dem die Kfz-Steuer abgebucht werden kann.
- Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses.