Orden und Ehrenzeichen; Einreichung eines Vorschlages/Beratung

Folgende Ehrungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis bestehen

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altötting, die sich durch besondere Leistung(en) verdient gemacht haben, können mit verschiedenen Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaats Bayern oder des Landkreises Altötting ausgezeichnet werden. Die Mitarbeiter des Bereiches "Orden und Ehrungen" (Sachgebiet 11) nehmen entsprechende Vorschläge an, bereiten diese ggf. auf und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.

Folgende Ehrungsmöglichkeiten bestehen:

(Diese Aufzählung ist nicht abschließend; Voraussetzungen sind nur verkürzt wiedergegeben)

Voraussetzungen: Langjährige (mindestens 15 Jahre), hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen

Voraussetzungen: Aktive Dienstzeit von 25 / 40 Jahren bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr

Voraussetzung: Rettung eines oder mehrerer Menschen aus Lebensgefahr

Voraussetzung: Dienstzeit von 25 / 40 Jahren beim BRK

Voraussetzung: Mindestens fünfjährige, regelmäßige Pflege eines behinderten Menschen im häuslichen Bereich

Voraussetzung: Besondere soziale, vorwiegend ehrenamtliche Leistungen aufgrund eines langjährigen, intensiven und außergewöhnlichen Engagements

Voraussetzung: Besondere Verdienste um Umwelt und Naturschutz oder um Gesundheitswesen und Gesundheitspflege

Voraussetzung: Langjähriges (25 / 49 / 50 Jahre) verdienstvolles Wirken als Feldgeschworener

Voraussetzung: Besondere Verdienste um den Denkmalschutz

Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 31

Voraussetzung: Besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Bereich

Voraussetzung: Hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk

Voraussetzung: Beste(r) Absolvent(in) bei Berufsschule, Berufsoberschule, Fachoberschule, Gymnasium, Hauptschule ("Quali"), Jugendverkehrsschule, Realschule (inkl. M10-Klassen)

Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 12

Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten)

Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten)

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