Amtsärztliche Untersuchung

Amtsärztliche Gutachten:

Anfragen zur Terminvereinbarung unter Tel. 08671-502 900 oder per Fax 08671 – 502 930 oder per E-Mail an gesundheitsamt.aoe@lra-aoe.de

Das Gesundheitsamt kann beauftragt werden ein amtsärztliches Gutachten, Zeugnis und Bescheinigung zu erstellen.

Für viele Entscheidungen der öffentlichen Verwaltung wie Sozialamt oder Ausländerbehörde, der Gerichte und zahlreichen anderen öffentlichen Einrichtungen werden ärztliche Sachverständigengutachten benötigt. Die amtsärztlichen Untersuchungen werden von den Ärztinnen und Ärzten des Gesundheitsamtes durchgeführt.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden z. B. erstellt: 

  • zur Begutachtung der gesundheitlichen Eignung von Beamten
  • zu Beihilfefragestellungen
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • zur Vorlage bei der Einkommenssteuererklärung (Aufwendungen für Kuren)
  • für Sozialhilfegutachten
  • zur Begutachtung von Asylbewerbern
  • zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit

Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt: 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte
  • ggf. ärztliche Unterlagen bzw. das Ergebnis der bisherigen Diagnostik und Behandlung

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

Ansprechpartner

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Anfragen Gesundheitsamt
+49 8671 502 900
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Telefon: +49 8671 502 900
Anschrift:
Vinzenz-von-Paul-Str. 8
84503 Altötting
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Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)

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