Lebensmittelüberwachung

Aufgaben

  • Lebensmittelrecht und lebensmittelrechtliche Nebengebiete
  • Überwachung der Vorschriften über Lebensmittel, Tabakwaren, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände und mit Lebensmitteln verwechselbaren Erzeugnissen
  • Mitwirkung bei der Überwachung der Preisangabeverordnung
  • Überwachung von Getränkeschankanlagen in hygienischer Hinsicht
  • Mitwirkung beim Vollzug der Gaststättenbauverordnung, des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung mit deren Nebengebieten
  • Verwarnungen und Ermittlungen nach OWiG sowie Anordnungen vor Ort in diesem Bereich
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Lebensmittelüberwachung

Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen. Die Lebensmittelüberwachungsbeamten kontrollieren den Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen auf allen Stufen der Produktion und des Verkaufs (Metzgereien, Bäckereien, Gaststätten, Supermärkte, Einzelhandel, Vereinsfeste ...). Sie beraten aber auch Gewerbetreibende und Verbraucher bei fachlichen und rechtlichen Fragen im Umgang mit Lebensmitteln.

Grundsätzlich haben diejenigen, die Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und sonstige Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen die Eigenverantwortung und müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Produkte den rechtlichen Vorschriften entsprechen und für den Verbraucher unbedenklich sind. Die Überwachung der Einhaltung ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachungsbeamten. Der Kontrollbereich bezieht sich dabei auch auf Zusatzstoffe, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel, Spielwaren, Behältnisse für Lebensmittel und Gegenstände, die mit dem Körper in Berührung kommen (Bekleidung, Brillen, Haarteile, Schmuck).

Das Aufgabenspektrum der Lebensmittelüberwachung umfasst:

Regelmäßige Betriebskontrollen auf allen Handelsstufen wie z.B. von Produzenten, Groß- und Einzelhandel, Großküchen, Gaststätten, Imbißeinrichtungen. Insbesondere werden die Einhaltung der hygienischen Vorschriften, die Sauberkeit, die ordnungsgemäße Lagerung, die ausreichende Kühlung von Lebensmitteln, die Verkehrsfähigkeit und die gesetzmäßige Kennzeichnung der Produkte kontrolliert.
Überwachung von Direktvermarktern, Wochenmärkten, Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen.
Routinemäßige Probeentnahmen im Rahmen von Kontrollplänen.
Nachverfolgung von Verbraucherbeschwerden, Entnahme von Verdachtsproben.
Erstellung von Risikoanalysen für die Betriebe zur Festlegung der Kontrollhäufigkeit. 

Die Lebensmittelüberwachungsbeamten werden durch Tierärzte des Veterinäramtes, Ärzte des Gesundheitsamtes und wissenschaftliche Fachkräfte des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt. Die Untersuchung und Begutachtung der Proben erfolgt durch das LGL.

Untersuchung auf Perfluorierte Tenside (PFT)

Detaillierte Informationen über Untersuchungen von Eiern, Milch und Fisch erhalten Sie über das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner

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Josef Bauer
+49 8671 502810 +49 8671 502 71 819 Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. 103
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Stefan Lohmeier
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Franz Strobl
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Alfred Wagner
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Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14

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