Lebensmittelrecht

Dieser Bereich umfaßt insbesondere folgende Zuständigkeiten:

  • Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren (z.B. bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen)
  • Lebensmittelrechtliche Genehmigungen
  • Verwaltungsmäßige Abwicklung der Überwachungsmaßnahmen und amtlichen Untersuchungen ("Fleischbeschau") nach der Verordnung (EG) Nr. 2017/625
  • Gebührenerhebung für Überwachungsmaßnahmen und amtliche Untersuchungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2017/625

Die Fachaufgaben, einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort, werden von der Abteilung 6 (Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit) wahrgenommen.

 

Reisekostenpauschale:

Nach der Verordnung (EU) Nr. 2017/625 werden Reisekosten so angesetzt, dass ein Unternehmer nicht aufgrund der Entfernung seiner Betriebsstätte vom Sitz der zuständigen Behörde benachteiligt wird. Für kostenpflichtige Kontrollen sind demnach pauschalisierte Reisekosten zu erheben. Die Pauschale ist anhand der durchschnittlichen jährlichen Reisekosten für o.g. Kontrollen festzulegen und beträgt im Landkreis Altötting 25,70 €. 

 

Informationen zur Gebührenerhebung

Allgemeine Grundlage zu Pflichtgebühren im Bereich des Lebensmittel-, Futtermittel- und Veterinärrechts erhalten sie hier.

 

Weitere Informationen:

Landratsamt Altötting Außenstelle - Pater-Joseph-Anton-Str. 14 - Gesundheits- und Veterinärwesen

AdresseLandratsamt Altötting Außenstelle - Pater-Joseph-Anton-Str. 14 - Gesundheits- und Veterinärwesen
Pater-Joseph-Anton-Str. 14
84503   Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr