Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (e.V.). Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.
Nähere Informationen sowie die Sportförderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration:
https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php