Landschaftsschutzgebiete; Festsetzung

Landschaftsschutzgebiete dienen, im Vergleich zu Naturschutzgebieten, in erster Linie dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit.

Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt z. B. Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Ebenso können Gebiete, in denen eine naturverträgliche Nutzung durch den Menschen bewahrt oder wieder eingeführt werden soll, unter Landschaftsschutz gestellt werden. Im Vergleich zu Naturschutzgebieten steht der abiotische Ressourcenschutz im Vordergrund.

Als Selbstverwaltungskörperschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten durch Rechtsverordnung zuständig. Geht das Landschaftsschutzgebiet über das Gebiet eines Kreises oder einer kreisfreien Gemeinde hinaus, so ist der Bezirk für den Erlass der Schutzgebietsverordnung zuständig.

Schutzgebiete können in Zonen mit entsprechend abgestuftem Schutz gegliedert werden. Soweit erforderlich kann auch ihre Umgebung geschützt werden.

Für den Erlass von Rechtsverordnungen über Nationalparke ist die Staatsregierung zuständig. Rechtsverordnungen über Naturschutzgebiete werden durch die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung erlassen.

Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Gemeinden) sind als untere Naturschutzbehörden für den Erlass von Rechtsverordnungen über Naturdenkmäler sowie für den Erlass von Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile bis maximal 10 Hektar Größe zuständig. Für geschützte Landschaftsbestandteile größer 10 Hektar sind die höheren Naturschutzbehörden zuständig

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Martina Ellmaier
+49 8671 502739 +49 8671 502 71 739 SE10
Martina Ellmaier
Zimmer: SE10
Telefon: +49 8671 502739
Fax: +49 8671 502 71 739
Anschrift:
Bahnhofstraße 13
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person
Christina Heindlmaier
+49 8671 502738 +49 8671 502 71 738 SE10
Christina Heindlmaier
Zimmer: SE10
Telefon: +49 8671 502738
Fax: +49 8671 502 71 738
Anschrift:
Bahnhofstraße 13
84503 Altötting
Adresse in Google Maps anzeigen
Funktionen dieser Person

Außenstelle Umweltamt

AdresseAußenstelle Umweltamt
Bahnhofstraße 13
84503   Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr