Abfallwirtschaft
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Bahnhofstr. 13
84503 Altötting
Postanschrift:
Postfach 14 32
84498 Altötting
| Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ulrike Kaiser (Sachgebietsleiterin) | Umweltschutz (Recht und Technik) |
Immissionsschutz
Abfallrecht Abfallwirtschaft Umwelttechnik |
S104 / Bahnhofstr. 13 |
08671 50271715 |
08671 502715 |
ulrike.kaiserlra-aoede | Sachgebietsleiterin |
Kaiser (Sachgebietsleiterin) |
| Martin Kurz | Umweltschutz (Recht und Technik) | Abfallwirtschaft | S102 / Bahnhofstr. 13 |
08671 50271712 |
08671 502712 |
martin.kurzlra-aoede | Wilde Müllablagerungen Abfallberater |
Kurz |
| Tanja Meilner (Abteilungsleiterin) | Umweltschutz (Recht und Technik) |
Abfallrecht
Abfallwirtschaft Artenschutz Bodenschutz Fischereiwesen Immissionsschutz Klärschlammverordnung Land- und Forstwirtschaft Naturschutz Umwelttechnik Wasserrecht Wasserwirtschaft |
SE03 / Bahnhofstr. 13 |
08671 50271701 |
08671 502701 |
tanja.meilnerlra-aoede | Abteilungsleiterin Umweltschutz (Recht und Technik) |
Meilner (Abteilungsleiterin) |
| Imelda Niederbuchner (Bereichsleiterin) | Umweltschutz (Recht und Technik) | Abfallwirtschaft | S102 / Bahnhofstr. 13 |
08671 50271711 |
08671 502711 |
imelda.niederbuchnerlra-aoede | Private Haushalte Schulen und Kindergärten Öffentliche Einrichtungen Öffentlichkeitsarbeit Abfallberater |
Niederbuchner (Bereichsleiterin) |
| Johannes Rottmüller (Sachgebietsleiter) | Umweltschutz (Recht und Technik) |
Abfallwirtschaft
Abfallrecht Immissionsschutz Umwelttechnik |
S111 / Bahnhofstr. 13 |
08671 50271733 |
08671 502733 |
johannes.rottmuellerlra-aoede | Sachgebietsleiter |
Rottmüller (Sachgebietsleiter) |
Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
- Vollzug der Abfallwirtschaftssatzung
- Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
- Altstoffsammlung (Containernetz)
- Betrieb von Wertstoffhöfen mit Elektrogeräteannahme und Wertstoffhöfen
- Betrieb und Betreuung der kreiseigenen Deponien
- Erfassung von Abfalldaten
- Problemmüllsammlungen
- Restmüllabfuhr (soweit nicht im Zuständigkeitsbereich der Finanzverwaltung)
Abfall-ABC
Im Abfall-ABC finden Sie die wichtigsten Entsorgungshinweise für eine Vielzahl von Wertstoffen und Abfällen. Die Festlegung der Entsorgungswege erfolgte unter Berücksichtigung der allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Altötting.
Was entsorge ich wo? »»»
Abfälle richtig trennen
Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie hier>>
Abfallentsorgungsgebühren
Der Landkreis Altötting regelt die Abfallentsorgungsgebühren in der Abfallgebührensatzung.
Die Abfallentsorgungsgebühren im Monat bei 14tägiger Leerung der Restmülltonnen (1.100 l-Container werden in den Sommermonaten Juli und August wöchentlich geleert):
Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2018
| 60 l | - Restmülltonne | 2,15 € / Monat | max. für bis zu | 4 Personen |
| 80 l | - Restmülltonne | 2,85 € / Monat | max. für bis zu | 6 Personen |
| 120 l | - Restmülltonne | 4,30 € / Monat | max. für bis zu | 9 Personen |
| 240 l | - Restmülltonne | 8,60 € / Monat | max. für bis zu | 18 Personen |
| 1.100 l | - Behälter | 46,95 € / Monat | max. für bis zu | 84 Personen |
| 70 l | - Restmüllsack | 1,20 € / je Sack |
Hier die aktuelle Abfallgebührensatzung, Betriebs- und Benutzungsordnung und Abfallwirtschaftssatzung sowie Informationen zur Restmülltonne.
Abfall-Gesetze und -Verordnungen
Das Abfallrecht ist mittlerweile auch auf europäischer Ebene umfassend geregelt. Die EU wirkt durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen können Sie unter http://www.bmu.de abgerufen.
Abfallvermeidung
Das wichtigste Ziel der Abfallwirtschaft ist, die Entstehung von Abfällen zu verringern und zu vermeiden. Abfälle können etwa durch sparsamen Materialeinsatz bei der Produktion oder durch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von wiederverwertbaren Abfallstoffen vermieden werden. Durch das Recycling werden wiederverwertbare Abfallstoffe in den Produktionskreislauf zurückgeführt, Entsorgungsanlagen entlastet und Rohstoffe eingespart.
Abfuhrtermine
Ihre Abfuhrtermine für die Mülltonne, die Papiertonne, den Gelben Sack sowie die Problemmüllsammeltermine finden Sie im Abfallkalender und in unserer Abfall-App. Der Abfallkalender wird jeweils rechtzeitig zum Jahreswechsel allen Haushalten im Landkreis durch die Post zugestellt. Der Abfallkalender für das laufende Kalenderjahr liegt zudem bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting auf.
Altautoverordnung
Am 1. April 1998 trat die Altautoverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Behandlung von Altautos. Die Altautoverordnung verfolgt zudem das Ziel, Fahrzeuge von vornherein recyclinggerecht zu gestalten und die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern.
Altglas
Im Landkreis Altötting steht Ihnen ein flächendeckendes Netz an Altglascontainerstandorten zur Verfügung. Bitte werfen Sie Altglas farbsortiert nach Weiß-, Grün- und Braunglas ein.
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten für Altglas: Werktags von 8.00 bis 19.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Altglasentsorgung verboten!
Die häufigsten Fragen rund um die Altglasentsorgung »»
Altholzentsorgung
Für die Entsorgung von Altholz stehen Ihnen im Landkreis Altötting zwei Altholzverwerter zur Verfügung. Altholz kann selbstverständlich auch am Müllheizkraftwerk Burgkirchen entsorgt werden.
Altholzverordnung
Die Altholzverordnung vom 15.08.2002 stellt konkrete Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Abfallholz.
Betroffen von dieser Verordnung sind Erzeuger und Besitzer von Altholz, Betreiber von Altholzverwertungs- oder Beseitigungsanlagen, Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit diese Altholz verwerten oder beseitigen sowie private Entsorgungsträger, denen die Pflicht zur Altholzverwertung oder –beseitigung übertragen wurden. Abhängig vom Schadstoffgehalt wird Abfallholz in vier Kategorien unterteilt. Sonderregelungen gibt es für PCB-Altholz.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.bmu.de/
Altmetallentsorgung
Altmetall wird in haushaltsüblichem Umfang an allen Wertstoffhöfen im Landkreis Altötting angenommen.
Nicht zum Altmetall gehören Elektrogeräte. Diese werden kostenlos an den sechs Wertstoffhöfen mit Elektrogeräteannahme (Wertstoffhof Plus E) angenommen.
Nicht zum Altmetall gehören ebenfalls Verkaufsverpackungen aus Weißblech und Aluminium wie z.B. Konserven- und Getränkedosen, Katzenfutterdosen, Aluschalen und Deckel. Verkaufsverpackungen aus Aluminium und Weißblech gehören in den Gelben Sack.
Bitte entsorgen Sie größere Mengen an Altmetall direkt über den Schrotthandel.
Altölentsorgung
Die Altölverordnung regelt seit 1987 die Rücknahmepflichten des Handels. Seither sind die Entsorgungskosten für Altöl bereits im Kaufpreis enthalten. Sie können also als privater Endverbraucher beim Kauf von Motoren- und Getriebeöl die gleiche Menge Altöl direkt beim Händler abgeben. Mit dem Kaufbeleg können Sie auch später Ihr Altöl zur Verkaufsstelle zurückbringen. Gibt es keinen Kassenzettel mehr, können Sie Altöl (Kleinmengen) bei den Wertstoffhöfen Plus E abgeben.
Ansprechpartner bei den Städten und Gemeinden
Nachfolgende Mitarbeiter-/innen Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie eine Mülltonne sowie eine Papiertonne an-, um- oder abmelden möchten, Fragen zum Gebührenbescheid haben, Restmüllsäcke kaufen möchten, oder einen Sperrmüllscheck zur Entsorgung von Sperrmüll benötigen. Die Mitarbeiter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren Sie zudem über die Entsorgungsangebote für Grüngut.
Asbest
Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde dieses Material bis in die 70er und 80er Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet. Seither schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden allerdings in der Regel nur bei akuter Gefährdung sofort entfernt. Daher stehen auch heute noch asbesthaltige Materialien beispielsweise im Rahmen von Renovierungen und Gebäudeabbrüchen zur Entsorgung an. Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, müssen diese asbesthaltigen Stoffe mit ganz besonderer Sorgfalt behandelt werden. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Infoblätter:
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten im privaten Bereich ohne Arbeitnehmer
Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten für Unternehmer und Gewerbetreibende
Ausgabestellen für Gelbe Säcke
Gelbe Säcke erhalten Sie kostenlos bei den hier>> aufgeführten Betrieben.
Batterien
Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab. Im Gesetz sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt.
Weiterhin sind Besitzer von Altbatterien, auch private Endverbraucher, gesetzlich verpflichtet, Batterien getrennt vom Restmüll über Rücknahmesysteme zu entsorgen.
Ziel ist es, die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
Batterien werden kostenlos an den Verkaufsstellen, an den Wertstoffhöfen, bei den mobilen Problemmüllsammlungen sowie in den meisten öffentlichen Verwaltungen zurückgenommen.
Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Wertstoffhöfe mit Elektrogeräteannahme
Die aktuellen Problemmüllsammeltermine
Bauabfälle
Ausführliche Informationen zur Entsorgung von Bauabfällen finden sie im Abfall-Info 8 „Entsorgung von Bauabfällen“ . Es liegt zudem im Landratsamt Altötting sowie in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.
Biotonne
Die Biotonne ist im Landkreis Altötting nicht eingeführt. Eine Einführung ist auch nicht vorgesehen.
Broschüre zum Thema Eigenkompostierung
Containerdienste
Wenn Sie große Abfallmengen zum Müllheizkraftwerk transportieren müssen, wie beispielsweise bei Haushaltsauflösungen, und nicht die Möglichkeit haben, diese Abfälle selber zu transportieren, können Sie damit auch einen gewerblichen Containerdienst beauftragen.
Containerdienste im Landkreis Altötting:
VEOLIA Umweltservice GmbH & Co. KG, Neuötting
Tel.: (0 86 71) 99 49-0
Containerdienst Staudhammer, Burghausen
Tel.: (0 86 77) 45 16
J. Hechenberger, Burghausen
Tel.: (0 86 77) 23 79
Linortner Ludwig, Garching a. d. Alz
Tel.: (0 86 34) 4 08
Heinz Färber GmbH, Teising
Tel.: (0 86 33) 12 07
AKR GmbH, Tacherting
Tel.: (0 86 34) 6 24 30
Eigenkompostierung
Die Eigenkompostierung von Grün- und Gartenabfällen trägt ganz erheblich zur Reduzierung des Restmüllaufkommens bei. Ausführliche Informationen zur Eigenkompostierung finden Sie in der Broschüre „Grüngutverwertung Kompostanwendung“. Diese Broschüre liegt in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting zur kostenlosen Mitnahme aus.
Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.
Elektrogeräteentsorgung
Elektrogeräte werden an den Wertstoffhöfen Plus E im Landkreis Altötting kostenlos zur Entsorgung angenommen.
Flohmarktführer
Floh- und Trödelmärkte, Kinderkleider-, Bücher-, Spielzeug-, Radl- oder Skibasare tragen ganz erheblich zur Abfallvermeidung bei. Gebrauchsfähiges wird nicht zu Abfall und leistet beim neuen Besitzer noch gute Dienste. Nicht zuletzt aus diesem Grunde veröffentlicht der Landkreis Altötting den Flohmarktführer. Im aktuellen Flohmarktführer finden Sie weit über 100 entsprechende Veranstaltungstermine, die im Landkreis Altötting in diesem Jahr angeboten werden. Der Flohmarktführer liegt auch bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur kostenlosen Mitnahme aus.
Gelber Sack
Der Gelbe Sack ist das Entsorgungssystem der dualen Systeme für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metall- und Aluverpackungen und Verbunden.
Für die Entsorgung der Gelben Säcke im Landkreis Altötting ist die Firma Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter dieser Firma sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der kostenlosen Servicenummer (0800) 0 78 56 00 zu erreichen.
Abholung der Gelben Säcke
Die Gelben Säcke werden alle 14 Tage abgeholt. Ihre Abfuhrtermine finden Sie im aktuellen Abfallkalender und in unserer Abfall-App. Bitte stellen Sie die Gelben Säcke am Abfuhrtag spätestens um 6 Uhr früh zur Abholung bereit.
Wo gibt es Gelbe Säcke
Hier finden Sie die aktuelle Liste mit den Ausgabestellen für Gelbe Säcke im Landkreis Altötting.
Antworten
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Gelben Sack finden Sie hier »».
Grüngutentsorgung
Für die Entsorgung von Grüngut sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig. Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.
Im Landkreis Altötting stehen Ihnen derzeit drei gewerbliche Kompostieranlagen zur Entsorgung von Grüngut zur Verfügung:
Altötting
Ostermaier GmbH, Kompostanlage Stadl
Stadl (an der St2550)
Tel.: 08671 925808-0 oder 881588
Burgkirchen a.d. Alz
Kompost Burgkirchen OHG
Forsthof 2
Tel.: 08679 91677710
Neuötting
Ostermaier GmbH, Kompostanlage Eschelbach
Untereschelbach
Tel.: 0171 9738664
Informationen zum Thema Eigenkompostierung im Hausgarten finden Sie in der Broschüre „Grüngutverwertung, Kompostanwendung“ die vom Landratsamt Altötting herausgegeben wird. Die Broschüre liegt ebenfalls bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus.
Infobroschüren
Faltblätter:
Faltblatt: Papiertonne
Faltblatt: Wertstoffhöfe
Faltblatt: Annahme von Kunststoffgegenständen (stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/PP-/PS-Basis) an den Wertstoffhöfen Plus E
Abfall-Infos:
Abfall-Info 1 (10/2006): Grüngutverwertung, Kompostanwendung
Abfall-Info 2 (02/2017): Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und Kantinen
Abfall-Info 3 (02/2017): Sperrmüll
Abfall-Info 4 (01/2020): Problemmüll
Abfall-Info 5 (02/2017): Asbest-Merkblatt
Abfall-Info 5.1 (02/2017): Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten im privaten Bereich ohne Arbeitnehmer
Abfall-Info 5.2 (02/2017): Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten für Unternehmer und Gewerbetreibende
Abfall-Info 6 (12/2018): Elektrogeräteentsorgung
Abfall-Info 7 (10/2015): Merkblatt für den Einsatz von Bauschutt im nicht-öffentlichen Feld- und Waldwegebau
Abfall-Info 8 (09/2018): Entsorgung von Bauabfällen
Wichtige Informationen:
Ausgabestellen für Gelbe Säcke
Öffnungszeiten: Wertstoffhöfe mit Elektrogeräte-Annahme
Öffnungszeiten: Wertstoffhöfe ohne Elektrogeräte-Annahme
Kleiderkammern, Kleidercontainer, Haussammlungen
Gut erhaltene saubere Kleidung nehmen auch die Kleiderkammern im Landkreis gerne an. Diese Einrichtungen sorgen dafür, dass die Waren in erster Linie an hilfsbedürftige Bürger abgegeben werden. Kleiderkammern nehmen zumeist auch gut erhaltenes Geschirr, Hausrat, Wolldecken, Tisch- und Bettwäsche an.
Darüberhinaus stehen in den Städten und Gemeinden zudem frei zugängliche Altkleidercontainer zur Verfügung, die meist von caritativen Organisationen oder privaten Firmen betreut werden. In einigen Gemeinden finden auch noch Haussammlungen statt. Zu den Kleiderkammern »»»
Kommunale Abfallwirtschaft
Der Landkreis Altötting entsorgt nach Maßgabe der Gesetze und seiner Abfallwirtschaftssatzung die in seinem Gebiet anfallenden und ihm überlassenen Abfälle.
Die Abfallentsorgung umfasst dabei die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Behandeln, Lagerns und Ablagerns der Abfälle.
Kunststoffgegenstände (stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/ PP-/ PS-Basis)
Als stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/ PP-/ PS-Basis bezeichnet man haushaltsübliche Gebrauchsgegenstände, die mit PE (Polyethylen), PP (Polypropylen) oder PS (Polystyrol) gekennzeichnet sind und keine Verkaufsverpackungen darstellen.
Im Rahmen eines Projekts können ab Oktober 2012 ausgediente Kunststoffgegenstände (stoffgleiche Nichtverpackungen auf PE-/ PP-/ PS-Basis) an den Wertstoffhöfen mit Elektrogeräte-Annahme zu den jeweiligen Öffnungszeiten über eigens dafür bereitgestellte Container kostenfrei entsorgt werden.
Nähere Informationen und Beispiele dazu finden Sie im Faltblatt zum Projekt.
Müllheizkraftwerk Burgkirchen
Brennbare Abfälle, die wegen Art und Menge weder über die Mülltonne noch als Sperrmüll zu entsorgen sind, können auch direkt beim Müllheizkraftwerk Burgkirchen angeliefert werden.
Mülltonne
Im Landkreis Altötting sind Restmüllbehälter von 60 l bis 1.100 l zugelassen.
Für die An-, Um- und Abmeldung Ihrer Mülltonne stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.
Die häufigsten Fragen rund um die Mülltonne »»
Papiertonne
Altpapier, Pappe und Kartonagen werden im Landkreis Altötting über die blaue Altpapiertonne entsorgt.
Problemmüllentsorgung
In jedem Haushalt fallen Abfälle an, die für Mensch und Umwelt gefährlich sein können. Privathaushalte können Problemabfälle in haushaltsüblichem Umfang kostenlos im Rahmen der mobilen Problemmüllsammlung entsorgen. Die mobile Problemmüllsammlung findet dreimal jährlich statt.
Die häufigsten Fragen rund um die Problemmüllentsorgung »»
Rücknahmesysteme für Transportverpackungen
Transportverpackungen sind nach der Verpackungsverordnung Verpackungen die den Transport erleichtern, die Waren auf dem Transport vor Schäden bewahren, oder aus Gründen der Sicherheit des Transports verwendet werden und beim Vertreiber anfallen. Als Transportverpackung fallen beispielsweise Paletten, Schrumpf- und Stretchfolien, Zwischen- und Abdecklagen, Eisen- oder Kunststoffbänder, sowie Wellpappekartons an. Unternehmen, die im Bereich der Rücknahme von Transportverpackungen tätig sind, finden Sie hier.
Sperrmüll
Zum Sperrmüll zählen Abfälle, die zu groß und zu sperrig für die Mülltonnen sind. Nicht zum Sperrmüll zählen Elektrogeräte, Bauabfälle wie beispielsweise Türen und Fensterstöcke, Wertstoffe, Problemmüll und Hausmüll.
Entsorgungsmöglichkeiten von Sperrmüll
Tipps für die richtige Abfallsortierung
Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie hier>>
Wilde Müllablagerungen
Unter wilde Müllablagerungen versteht man beispielweise:
Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Altreifen aber auch volle Müllsäcke, die unerlaubt in Wald und Flur und auch an Parkplätzen entsorgt werden. Sollten Ihnen beispielsweise während eines Spaziergangs solche wilden Müllablagerungen auffallen, melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Ansprechpartner.
Wertstoffhöfe Plus E und Wertstoffhöfe
An den Wertstoffhöfen Plus E werden neben Altmetall und Altglas auch Elektrogeräte und Elektronikschrott kostenlos zur Entsorgung angenommen. An den gemeindlichen Wertstoffhöfen kann Altglas und Altmetall abgegeben werden. In einigen Gemeinden kann zudem Bauschutt und Grüngut angeliefert werden. (Betriebs- und Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe)
Wertstoffhöfe mit Elektrogeräte-Annahme im Landkreis Altötting
Wertstoffhöfe ohne Elektrogeräte-Annahme im Landkreis Altötting