Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren für kommunale und gewerblich/industrielle Abwassereinleitungen aus Kläranlagen und Mischwasserbehandlungsanlagen in Gewässer
Einleiten gesammelter gereinigter Abwässer aus der Kläranlage Geratskirchen der Gemeinde Geratskirchen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2216/2 der Gemarkung Wald bei Winhöring in den Geratskirchener Bach
Wasserrechtsverfahren für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Einleit-Erlaubnis
Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze;
Einleiten gesammelter gereinigter Abwässer aus der Kläranlage Geratskirchen der Gemeinde Geratskirchen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2216/2 der Gemarkung Wald bei Winhöring in den Geratskirchener Bach
Wasserrechtsverfahren für die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis
Die Gemeinde Geratskirchen beantragte die Erlaubnis nach § 10 Abs. 1, § 15 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung des Geratskirchener Bach (Gewässer dritter Ordnung) durch Einleiten gesammelter gereinigter Abwässer. Die erlaubte Gewässerbenutzung dient der Beseitigung der in der Kläranlage Geratskirchen mechanisch-biologisch behandelten Abwässer. Die Abwasseranlage ist eine Belebungsanlage mit aerober Schlammstabilisierung. Die für die beantrage Ausbaugröße zugrunde gelegte BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläranlage beträgt 40,8 kg/d - entsprechend 680 EW60. Dies entspricht der Größenklasse 1 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung.
Die Kläranlage Geratskirchen behandelt das kommunale Abwasser aus der Gemeinde Geratskirchen. Sie liegt südöstlich des Gemeindegebiets Geratskirchen im Gemeindegebiet Pleiskirchen, Landkreis Altötting. Die Kläranlage liegt außerhalb eines ermittelten Überschwemmungsgebietes.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten, insbesondere des Umfangs der beantragten Gewässerbenutzung wird auf die Planunterlagen verwiesen.
Die eingereichten Planunterlagen sind vom
01.03.2021 bis 31.03.2021
bei der Gemeinde Geratskirchen, Eggenfeldener Str. 2, 84552 Geratskirchen Zimmer-Nr.1, EG,
bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Massing, Marktplatz 20, 84323 Massing, Zimmer-Nr. 02, 1. OG,
bei der Gemeinde Pleiskirchen, Schulstraße 12, 84568 Pleiskirchen, Zimmer-Nr. 1.3, 1.OG,
jeweils im Rathaus
oder beim Landratsamt Altötting – Umweltamt, Bahnhofstr. 13, Zimmer S201, 2.OG 84503 Altötting während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt.
Wir bitten bei gewünschter persönlicher Einsichtnahme der Planunterlagen im Rathaus oder im Landratsamt Altötting vorab um Terminabstimmung. Hierzu melden Sie sich bitte bei
Gemeinde Geratskirchen:
Frau Viehbeck, Telefon: 08728/207 E-Mail: viehbeck@massing.de
Geschäftsstelle der VG Massing, Markt Massing:
Frau Haas, Telefon: 08724/9616-60, E-Mail: haas@massing.de
Gemeinde Pleiskirchen:
Herr Hirsch, Telefon: 08635/7097-22, E-Mail: hirsch@pleiskirchen.de
Landratsamt Altötting:
Frau Steiner, Telefon: 08671/502-742, E-Mail: Heidi.Steiner@Lra-aoe.de
In dem genannten Zeitraum sind die Planunterlagen zudem über die Internetseite des Landratsamtes Altötting unter der Adresse
https://www.lra-aoe.de/umweltschutz-recht-und-technik/wasserrecht/kommunale-gewerbl-industr-abwassereinleitungen bereitgestellt.
Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einschließlich 14.04.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Geratskirchen (Eggenfeldener Str. 2, 84552 Geratskirchen), der Geschäftsstelle der VG Massing, Markt Massing (Marktplatz 20, 84323 Massing) und der Gemeinde Pleiskirchen (Schulstr. 12, 84568 Pleiskirchen) im Rathaus oder beim Landratsamt Altötting - Umweltamt (Sparkassengebäude, Bahnhofstr. 13, Zimmer S 201, 84503 Altötting) Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Erlaubnis einzulegen, können bis einschließlich 14.04.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Geratskirchen, dem Markt Massing, der Gemeinde Pleiskirchen im Rathaus oder beim Landratsamt Altötting - Umweltamt (Bahnhofstr. 13, Zimmer S 201, 84503 Altötting) Stellungnahmen zum Vorhaben abgeben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt entsprechend für die Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist wird das Landratsamt Altötting die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Vorhabensträger, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtern.
Der Erörterungstermin wird gesondert ortsüblich bekanntgemacht. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben und die anerkannten Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden über den Termin darüber hinaus schriftlich benachrichtigt. Schriftliche Benachrichtigungen über den Erörterungstermin können durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Erlaubnis wird denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Sind mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen, können diese Zustellungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Diese Bekanntmachung wird auch im Internet unter der Adresse https://www.lra-aoe.de/umweltschutz-recht-und-technik/wasserrecht/kommunale-gewerbl-industr-abwassereinleitungen veröffentlicht.
Altötting, 04.02.2021
Heidi Steiner
Planunterlagen zum Verfahren Kläranlage Geratskirchen
Schreiben des Ersten Bürgermeister Johann Gaßlbauer vom 02.07./20.08./17.09.2020
Genehmigungsantrag mit Beschreibung des Vorhabens
Erläuterungsbericht Kläranlage
Genehmigungsantrag Ergänzungen
Erläuterungsbericht zur Phosphatfällungsanlage
Umschlagfläche IBC-Container
CSB Fraktionierung
Berechnung der Belebungsanlage nach DWA-Arbeitsblatt A 131
Fremdwasserbestimmung 2019
Fremdwasserbestimmung 2018
Fremdwasserbestimmung 2017
Zulauf zur Kläranlage - Trockenwetter 85% Perzentil
Übersichtslageplan - Anlage 1.1 (M 1 : 25.000)
Lageplan Einzugsgebiet Kläranlage - Anlage 1.2 (M 1 : 5.000)
Lageplan Kläranlage - Anlage 1.3 (M 1 : 100)
Detailplan Kombibecken - Anlage 1.4 (M 1 : 50)
Hydraulischer Längsschnitt - Anlage 1.5 (M 1 : 50)
Angaben zum Immissionsschutz