Futtermittelüberwachung
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Pater-Joseph-Anton-Str. 14
84503 Altötting
Postanschrift:
Postfach 1432
84498 Altötting
Email: veterinaeramt@lra-aoe.de
Ansprechpartner | Bereich | Sachgebiet | Zimmer | Fax | Telefon | Zusatzinformation | Nachname | |
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Dr. Michael Beck (Abteilungsleiter) | Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit |
Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Futtermittelüberwachung Lebensmittelüberwachung Tierarzneimittelrecht Tierische Nebenprodukte, Tierkörperbeseitigung Tierschutz Tierseuchenbekämpfung |
EG.03 |
08671 502820 |
08671 502801 (Sekretariat) |
michael.dr.becklra-aoede | Abteilungsleiter |
Beck (Abteilungsleiter) |
Otto Schwaiger | Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit | Futtermittelüberwachung | EG.06 |
08671 502820 |
08671 502801 (Sekretariat) 08671 502805 |
otto.schwaigerlra-aoede | Futtermittelüberwachung |
Schwaiger |

Aufgaben aus dem Geschäftsverteilungsplan
Futtermittel-Probenahmen und -Analysen für
- Entnahme von Lebensmittel- und Futtermittelproben
- Probenahmen zum Rückstandskontrollplan
- Probenahmen nach dem Strahlenschutzvorsorgegesetz (einschl. Prüfung von Anträgen auf Schadensausgleich nach dem Atomgesetz)

Futtermittelrecht
Futtermittelsicherheit ist Voraussetzung für die Erzeugung sicherer Lebensmittel tierischer Herkunft.
Ziele der Futtermittelüberwachung sind:
- mehr Sicherheit für den Verbraucher
- mehr Sicherheit für die Landwirte
- mehr Sicherheit für unsere Nutztiere
Nach einem festgelegten Probenplan - der sich auf das "Nationale Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit" bezieht - entnehmen die Veterinärassistenten der Landratsämter sowie die Futtermittelkontrolleure der Regierung von Oberbayern Proben nach der Futtermittel-Probenahme- und Analyse-Verordnung. Die Beprobungen erfolgen beim Hersteller, beim Handel, an den Grenzkontrollstellen und beim Tierhalter. Bei dieser Gelegenheit bewertet der Probenehmer auch den jeweiligen Betrieb in Bezug auf die Kennzeichnung von Futtermitteln, auf erkennbare Beeinflussung der Futtermittelqualität und auf die Herstellung und Behandlung von Futtermitteln.
Der Vollzug des Futtermittelrechts obliegt für ganz Bayern der Regierung von Oberbayern.