Wasserrecht: Neuer Antrag ab 15.10.2026 für Erdaufschlüsse und Bohrungen
Seit dem 02.03.2026 setzt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) die Anzeigen und Datenübermittlungen nach dem Geologiedatengesetz (GeolDG) über die neue Plattform TANGO („Tool zur Anzeige geologischer Untersuchungen Online“) um. Ab dem 15.10.2026 wird TANGO um die Anzeige nach § 49 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG, „Erdaufschluss“) erweitert.
Ziele der Zusammenführung:
Mit TANGO werden Erdaufschlüsse (z. B. Bohrungen für Brunnen oder Messstellen) einheitlich und zentral angezeigt. Damit erfüllen Anzeigepflichtige die Anforderungen aus beiden Rechtsbereichen in einem Schritt:
- Geologiedatengesetz und
- Wasserhaushaltsgesetz/Bayerisches Wassergesetz
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