Informationen zu Corona

Ende der gesetzlichen Corona-Maßnahmen ab dem 8. April 2023

Mit Ablauf des 7. April 2023 enden auch die letzten verbliebenen bundesrechtlichen Corona-Regelungen.

Wir bitten Sie bei Anzeichen eines Infekts aber weiterhin um ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Ihren Mitmenschen, beispielsweise durch Kontaktreduktion und Kontaktvermeidung insbesondere zu älteren Menschen oder durch das freiwillige Tragen von Schutzmasken. Im Krankheitsfall kann es durchaus sinnvollsein, einen Selbsttest auf das Corona-Virus zu machen und sich bei positivem Schnelltest zu Hause zu isolieren und den Kontakt zu den anderen Haushaltsangehörigen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Mit dem Wegfall aller gesetzlichen Corona-Regelungen, entfallen ab sofort auch die Maskenpflichten in für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen – allerdings können die genannten Einrichtungen, Praxen etc. über das sog. Hausrecht eine Maskenpflicht für den eigenen Bereich aussprechen.

Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin bei allen Fragen zum Corona-Virus bzw. zum Verhalten bei einer festgestellten Covid-19 Infektion zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 08671 502-900.

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/infektion/#positiv-getestet.

Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, so melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder wählen Sie außerhalb der Sprechstunden die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116 117.

In lebensbedrohlichen Notfällen (zum Beispiel bei akuter Atemnot) wählen Sie den Notruf 112!

Impfungen sind ein wichtiger Beitrag, um sich vor schweren Folgen einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Auffrischungsimpfung kann den Schutz vor einer schweren Erkrankung noch einmal deutlich verbessern.

 

Impfmöglichkeiten im Landkreis Altötting

Die kommunalen Impfzentren in Bayern wurden Ende 2022 geschlossen. Unverändert ist die Corona-Schutzimpfung bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten möglich.

Umfangreiche Informationen zur Corona-Impfung (z.B. zu den verschiedenen Impfstoffen und zum aktuell geltenden Impfschema) finden Sie auf der Seite

der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte unterstützen Sie auch bei ihrer individuellen Impfentscheidung.

Wir empfehlen Ihnen weiterhin: Schützen Sie sich und andere mit den AHA+L-Regeln!

Das Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von infizierten Personen beim Husten und Niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden. In geschlossenen Räumen erhöht sich die Ansteckungsgefahr.

Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, ist es deshalb wichtig, die AHA+L-Regeln einzuhalten:

  • Abstand halten: Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen senkt das Risiko einer Ansteckung. Das gilt besonders in Innenräumen, wie beispielsweise beim Einkaufen.
  • Hygiene beachten: Befolgen Sie die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.
  • Alltagsmaske nutzen: Es ist weiterhin sinnvoll, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, eine Maske zu tragen. Auch im Freien z. B. bei großen Menschenansammlungen oder wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können, senkt das Tragen einer Maske das Ansteckungsrisiko.
  • Lüften: In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.

Informationen in Gebärdensprache

Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
 

Wissen über Corona in leichter Sprache

Leichte Sprache

Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Hier https://www.longcovid-info.de/ finden Sie Informationen und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema.

Das Testzentrum des Landkreises Altötting ist geschlossen!

 

Nach heutigem Kenntnisstand sind ab sofort ausschließlich Testungen bei symptomatischen Patienten zu Lasten der jeweiligen Krankenversicherung oder Testungen als Selbstzahler beim Haus- oder Facharzt oder bei privaten Teststellen möglich.

Bezüglich evtl. noch notwendiger Testungen für Rehakliniken, Krankenhäuser, Pflegeheime etc. wird auf die jeweiligen Einrichtungen verwiesen.

Im Testzentrum, welches am 30.3.20 eröffnet wurde, wurden insgesamt mehr als 176000 Tests (105 000 PCRs und ca. 71000 Schnelltests) durchgeführt.

Wir bedanken uns insbesondere bei unserem Personal, welches durchweg einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war, für diesen besonderen Einsatz!

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr Testzentrumsteam