Kieswaschanlage
Die fachkundigen Stellen für Wasserwirtschaft (Sachgebiet Wasserwirtschaft im Landratsamt Altötting) sind nach Art. 17a Abs. 1 Nr. 6 für Kieswaschanlagen zuständig, wenn Kies aus dem dazugehörigen Kiesabbau gewaschen wird.
Bei der Kieswäsche wird in der Regel aus einem Förderbrunnen Grundwasser gefördert, um abgebaute Kiese/Sand zu reinigen.
Das entnommene Grundwasser darf nur für die Wäsche von Kies und Sand aus dem Abbaugebiet verwendet werden, wobei die Stoffe überwiegend mit anorganischen Stoffen verschmutzt sind.
Die Grundwasserentnahme und -einleitung darf nur für die Zeit der Kieswäsche durchgeführt werden und wird auf den zur Durchführung dieser Maßnahme unbedingt erforderlichen Umfang beschränkt (Entnahmemenge). Waschwasser wird in der Regel im Kreislauf geführt und nur der Wasserverlust mit Brunnenwasser ausgeglichen. Die Anlage zur Kreislaufführung besteht üblicherweise aus Absetzbecken, Beruhigungsbecken, Vorratsbehälter und Rohrleitungen.
Zum Nachweis der Einhaltung des erlaubten Förderstromes besteht oft die Erfordernis für die gesamte Dauer der Kieswäsche einen Wasserzähler einzubauen und in Betrieb zu halten. Die Ablesungen sind auf Anforderung der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
Das der Einleitungsanlage (Sickeranlage) zugeführte Überwasser aus der Kreislaufanlage darf nicht nachteilig verändert werden.
Nach Beendigung der Kieswäsche sind die Entnahme- und Einleitungsanlagen zu beseitigen.