Tankstellen
Anforderungen an Tankstellen ohne ausreichende Überdachung/Einhausung
Zum Schutz der Bäche und des Grundwassers ist bei Eigenverbrauchstankstellen in der Landwirtschaft mindestens erforderlich, dass
- ein nach den nachstehend genannten Bauweisen befestigter Abfüllplatz vorhanden ist und diese Fläche mindestens der Wirkbereich der Zapfsäule als auch den Abfüllbereich beim Befüllen des Lagerbehälters umfasst,
- abtropfende wassergefährdende Flüssigkeiten unverzüglich aufgenommen werden,
- sichergestellt ist, dass zu versickerndes Niederschlagswasser über eine belebte Bodenzone abgeleitet wird.
Falls die Tankstelle in einen Bach entwässert werden soll, ist beim Landratsamt eine Gestattung einzuholen. Die anfallenden Regenwässer aus der Tankstelle sind dabei in einem Leichtflüssigkeitsabscheider zu behandeln.
Die Ableitung in unterirdische Sickeranlagen (Sicherschächte und Sickerrigolen) ist streng verboten!
Tankstellen können auch innerhalb von landwirtschaftlichen Gebäuden z.B. Maschinenhallen betrieben werden. Baurechtliche Vorschriften und Genehmigungspflichten sind zu beachten.
Anlagen bis zu einem Jahresverbrauch von 4.000 Litern
- Untergrund des Abfüllplatzes ist in Straßenbauweise herzustellen
- Decke aus Asphaltbeton (10 cm Asphalttrageschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht) oder Beton C25/30, wasserundurchlässig nach DIN 1045
- Die Abfüllfläche ist eben auszuführen
- Bindemittel ist in ausreichender Menge vorzuhalten
- Ausgelaufener Kraftstoff ist mit Bindemittel aufzunehmen
Anlagen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 4.000 bis 20.000 Litern
- Ebene Fläche, Betonstärke mindestens 15 cm, Betondruckfestigkeit: C25/30, bewehrt, wasserundurchlässig
- Keine direkte Einleitung in Grundwasser und Oberflächengewässer
- Versicherung des anfallenden Regenwassers, zum Beispiel über einen unbefestigten Streifen
- Kein Leichtflüssigkeitsabscheider
- Notwendige Fugen sind dauerhaft dicht auszuführen
- Bindemittel ist in ausreichender Menge vorzuhalten
- Ausgelaufener Kraftstoff ist mit Bindemittel aufzunehmen
Anlagen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 20.000 bis 40.000 Litern
- Ebene Fläche, Betonstärke mindestens 20 cm, Betondruckfestigkeit C25/30, bewehrt, wasserundurchlässig
- Sonst wie "Anlagen von mehr als 4.000 bis 20.000 Litern"
Weitere Informationen:
- Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Cross Compliance - Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen