Verfahrensfreies Bauvorhaben; Informationen
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Bestimmte (kleinere) Bauvorhaben können ohne Baugenehmigung errichtet werden und bedürfen auch nicht der Durchführung eines Genehmigungsfreistellungsverfahrens.
Bestimmte andere Bauvorhaben sind nur bei "Plankonformität" genehmigungsfrei. Das heißt, es muss ein rechtverbindlicher Bebauungsplan oder eine örtliche Bauvorschrift vorhanden sein, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der baulichen Anlage enthält und die zu errichtende bauliche Anlage muss diesen Festsetzungen entsprechen.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Vorhaben diesen und allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Im Einzelnen wenden Sie sich bitte an die Gemeinde oder an das Landratsamt.
- Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Ansprechpartner
| Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502404 | +49 8671 502 71 404 | D3.10 | Christian.Babjar@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502419 | +49 8671 502 71 419 | D3.09 | Julia.Kugler@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502416 | +49 8671 502 71 416 | D3.08 | sabrina.moser@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502402 | +49 8671 502 71 402 | D3.07 | Christian.Rasp@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502423 | +49 8671 502 71 423 | D3.08 | Carolin.Schatz@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
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