Staatsangehörigkeit

Aufgaben

  • Staatsangehörigkeit
  • Einbürgerungen
  • Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung

Staatsangehörigkeit

Der Besitz eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises gibt keinen endgültigen Aufschluss darüber, ob man tatsächlich deutscher Staatsangehöriger ist. Im Zweifelsfall ist die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich, den Sie bei uns beantragen können, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, hängt in der Regel davon ab, ob Ihre Eltern und Großeltern deutsche Staatsangehörige sind.

Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen, kann Ihnen der oben genannte Ansprechpartner während der Servicezeiten sagen.

Einbürgerung

Nach einer gewissen Aufenthaltszeit in Deutschland haben Sie die Möglichkeit die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Die Einbürgerung kann in der Regel nach einem mindestens achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel deutschverheiratete Ehegatten oder bei besonderem öffentlichen Interesse, kommt eine frühere Einbürgerung in Betracht.  Eine der wichtigsten Voraussetzungen, neben der Aufenthaltszeit, ist das Vorhandensein von guten Sprachkenntnissen. Diese werden gegebenenfalls bei einem Sprachtest im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens geprüft.

Wenn Sie noch Fragen haben, dann werden Sie sich bitte an einen der genannten Ansprechpartner. Dort erhalten Sie während der Servicezeiten eine umfassende Beratung.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Christoph Pelzer
+49 8671 502502 +49 8671 502 71 502 EG02
Christoph Pelzer
Zimmer: EG02
Telefon: +49 8671 502502
Fax: +49 8671 502 71 502
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Funktionen dieser Person
Sachgebietsleiter: Staatsangehörigkeit
Kerstin Hank
+49 8671 502572 +49 8671 502 71 572 EG04
Kerstin Hank
Zimmer: EG04
Telefon: +49 8671 502572
Fax: +49 8671 502 71 572
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Sachbearbeiterin: Staatsangehörigkeit
Jessica Mandl
+49 8671 502504 +49 8671 502 71 504 EG04
Jessica Mandl
Zimmer: EG04
Telefon: +49 8671 502504
Fax: +49 8671 502 71 504
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Staatsangehörigkeit
Susanne Schmidt
+49 8671 502573 +49 8671 502 71 573 EG03
Susanne Schmidt
Zimmer: EG03
Telefon: +49 8671 502573
Fax: +49 8671 502 71 573
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin: Staatsangehörigkeit

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503   Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr