Krankheit; Informationen über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandsmittel sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten und Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen gewährt. Zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten werden zudem die Kosten für Schutzimpfungen und die medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen übernommen.
Darüber hinaus können im Einzelfall Leistungen gewährt werden, wenn sie zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind.
Generell richtet sich die medizinische Versorgung von Asylbewerbern sowohl im ANKER als auch im Rahmen der Anschlussunterbringung nach Bundesrecht. Diesbezüglich haben Asylbewerber vom ersten Tag ihrer Anwesenheit in Deutschland an das Recht auf freie Arztwahl. Sie erhalten hierfür vom zuständigen örtlichen Träger (Kreisverwaltungsbehörden) pro Quartal einen Behandlungsschein und können mit diesem niedergelassene Ärzte aufsuchen.
Soweit neben diesem allgemeinen ärztlichen Versorgungsangebot notwendig, hat der Freistaat Bayern in den ANKER-Einrichtungen und Dependancen sog. Ärztezentren eingerichtet, um die kurative Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Aufnahmeeinrichtungen vor Ort auf niedrigschwelliger Basis vornehmen zu können.
Halten sich Asylbewerber, die Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind, seit mindestens 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet auf und haben diese die Dauer ihres Aufenthaltes nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst, erhalten sie medizinische Leistungen analog eines Sozialhilfeempfängers.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Helmut
Asenkerschbaumer
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+49 8671 502456 | +49 8671 502 71 456 | Bahnhofstr.50/EG01 | Helmut.Asenkerschbaumer@LRA-aoe.de | |
Helmut
Asenkerschbaumer
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG01
Telefon: +49 8671 502456
Fax: +49 8671 502 71 456
Funktionen dieser Person
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Natascha
Demberger
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+49 8671 502440 | +49 8671 502 71 440 | Bahnhofstr.50/EG02 | natascha.demberger@lra-aoe.de | |
Natascha
Demberger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502440
Fax: +49 8671 502 71 440
Funktionen dieser Person
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Verena
Rolla
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+49 8671 502493 | +49 8671 502 71 493 | Bahnhofstr.50/EG02 | Verena.Rolla@LRA-aoe.de | |
Verena
Rolla
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502493
Fax: +49 8671 502 71 493
Funktionen dieser Person
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Philipp
Schneider
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+49 8671 502492 | +49 8671 502 71 492 | Bahnhofstr.50/EG02 | Philipp.Schneider@LRA-aoe.de | |
Philipp
Schneider
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG02
Telefon: +49 8671 502492
Fax: +49 8671 502 71 492
Funktionen dieser Person
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Regina
Parzinger
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+49 8671 502428 | +49 8671 502 71 428 | Bahnhofstr.50/EG03 | Regina.Parzinger@LRA-aoe.de | |
Regina
Parzinger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502428
Fax: +49 8671 502 71 428
Funktionen dieser Person
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Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
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