Perfluorooctanoic Acid (PFOA)
Perfluorierte Chemikalien (PFC), darunter PFOA, lassen sich an einzelnen Standorten in Bayern nachweisen, so z. B. im Raum Gendorf/Altötting.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) bieten daher eine gemeinsame Infoline für Fragen zu PFC an. Die PFC-Infoline ist für Bürger, Kommunen und Behörden erreichbar jeweils
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9 bis 12 Uhr
- Donnerstag von 13 bis 16 Uhr
Bei Fragen zu Gesundheit, Trinkwasser und Lebensmitteln stehen Ansprechpartner des LGL unter der Rufnummer 09131 6808 – 2497 oder per E-Mail an pfc@lgl.bayern.de zur Verfügung.
Bei Fragen zu Wasser, Boden, Luft, Natur erreichen Interessierte die „PFC-Infoline“ am LfU unter: 0821 9071 – 5102, oder per E-Mail an pfc-umwelt@lfu.bayern.de.
FAQ's zum Thema PFOA
PFOA (Perfluorooctanoic Acid, Perfluoroctansäure) ist ein Hauptvertreter aus der Stoffgruppe der Perfluortenside. Bei den Perfluortensiden handelt es sich um organische Verbindungen, an deren Kohlenstoffgerüst die Wasserstoffatome vollständig durch Fluoratome ersetzt sind.
Aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität sowie ihrer Beständigkeit gegen UV-Strahlung und Verwitterung gehört PFOA zu den langlebigen und schwer abbaubaren Stoffen.
Zahlreiche PFC wurden in der Vergangenheit und werden weiterhin entsprechend der jeweils geltenden Rechtslage legal eingesetzt. PFOA wurde ab Ende der 1960er Jahre im Industriepark Gendorf als Hilfsstoff (Emulgator) zur Produktion von Fluorpolymeren verwendet.
Zwischen 2003 und 2004 wurde die Produktion von PFOA in Gendorf eingestellt. Seit 2008 wird PFOA in Gendorf nicht mehr verwendet. Als Ersatzstoff wird „ADONA“ eingesetzt.
PFOA war in Gendorf über das Abwasser in die Alz gelangt, wurde aber auch über die Abluft in die Atmosphäre abgegeben und als Niederschlag im Boden abgelagert.
PFOA wurde von 1968 bis 2004 im Chemiepark Gendorf (Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz) hergestellt und als Emulgator bei der Herstellung von Fluorpolymeren eingesetzt. Bis zum Jahr 2008 gelangte ein Teil der emittierten PFOA auch in die Luft. Durch Auswaschungseffekte und partikelgebundenen Transport gelangte PFOA auch in die Böden der Umgebung. Bei behördlichen Untersuchungen zeigte sich, dass die PFOA-Konzentrationen in der Streuauflage von Waldflächen deutlich höher sind als auf landwirtschaftlichen Flächen und Siedlungsgebieten.
Bis zum Jahr 2008 gelangte ein Teil der aus dem Chemiepark Gendorf emittierten PFOA auch in die Luft und unter anderem durch Auswaschungseffekte in die Böden der Umgebung. Bereits seit 2006 werden in der näheren und weiteren Umgebung des Chemieparks verschiedene Böden auf ihre PFOA-Gehalte untersucht. Exemplarische Untersuchungsergebnisse sind auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) unter folgendem Link veröffentlicht.
PFOA wird aus dem Bodendepot über Niederschläge ausgewaschen, gelangt in das Grundwasser und über dieses in das Trinkwasser aus Brunnen, die im Bereich des Grundwasserstroms zum Inn liegen.
PFAS-Messwerte im Trinkwasser
Die Ergebnisse der amtlichen Messungen von perfluorierte Verbindungen (Kurzbezeichnung: PFAS oder alt PFC bzw. PFT) im Trinkwasser des Landkreises Altötting können Sie unter nachfolgenden Links abrufen:
Perfluorierte Substanzen in Blutproben aus dem Landkreis Altötting: Beurteilung des Risikos für Hoden- und Nierenkrebs in den untersuchten Gemeinden
Ab Ende der 1960er Jahre bis 2008 wurde Perfluoroctansäure (PFOA) im Werk Gendorf als Hilfsstoff bei der Herstellung von Fluorpolymeren verwendet.
Eine Exposition über das Trinkwasser der Bevölkerung der Gemeinde Burgkirchen a. d. Alz, Emmerting, Haiming, Kastl, Markt Marktl, Stammham, Markt Tüßling sowie der Stadt Neuötting ist bekannt.
Für diese Exposition wurde in internationalen Studien ein erhöhtes Risiko für Hoden und Nierenkrebs berichtet.
Das Zentrum für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung am Bayer. Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat für die genannten Gemeinden eine Auswertung der Krebsdaten für den 12-Jahres-Zeitraum 2003 bis 2014 durchgeführt.
Zusammenfassend betrachtet ergeben sich derzeit keine Hinweise auf eine relevante Erhöhung des Risikos einer Neuerkrankung an Hoden- bzw. Nierenkrebs gegenüber dem bayerischen Durchschnittswert für die Bevölkerung in den Gemeinden Burgkirchen a. d. Alz, Emmerting, Haiming, Kastl, Markt Marktl, Stammham, Markt Tüßling sowie der Stadt Neuötting.
Das Ergebnis der Auswertung ist auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.
Trinkwasser |
Zur Reduktion der PFOA-Gehalte im Trinkwasser der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Landkreis Altötting wurden bereits in den vergangenen Jahren Maßnahmen wie die Ausstattung von Brunnen zur Trinkwassergewinnung mit Aktivkohlefilteranlagen ergriffen – mit Erfolg: Alle im Landkreis Altötting gemessenen Trinkwasserwerte (Stand: Juni 2019) liegen um ein Vielfaches unter dem derzeit gültigen Trinkwasserleitwert (0,1 µg/l). Es konnte sogar erreicht werden, dass die PFOA-Konzentration im Trinkwasser in den meisten Fällen unter der Bestimmungsgrenze (0,004 µg/l) liegt.
Ziel aller Maßnahmen war schon weit vor der Neubewertung der EFSA und unabhängig von den gültigen Leitwerten, eine PFOA-Belastung des Trinkwassers mithilfe der aktuellen technischen Möglichkeiten weitestgehend zu vermeiden. Zur Sicherstellung dieses Ziels wird das Trinkwasser aus allen relevanten Trinkwasserversorgungsanlagen des Landkreises Altötting regelmäßig durch das das Gesundheitsamt Altötting und das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überwacht. Bei Auffälligkeiten können so unmittelbar die notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um einer möglichen Belastung der Bevölkerung entgegenzuwirken. Das LGL und das Gesundheitsamt Altötting informieren über die Ergebnisse der Trinkwasseruntersuchungen laufend über die Homepage des LGL (Link siehe unten).
Nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand besteht kein Grund zur Sorge: Die PFOA-Werte im Trinkwasser liegen entweder unterhalb der methodischen Nachweisgrenze oder sind äußerst gering, sodass aus gesundheitlichen Gründen nichts gegen einen täglichen Konsum des Trinkwassers spricht.
Die Untersuchungsergebnisse zum Trinkwasser finden Sie hier
Lebensmittel |
Zudem werden seit Jahren vom Landratsamt Altötting in Zusammenarbeit mit dem LGL Lebensmittelproben kontinuierlich untersucht. Dabei wurden in der Mehrzahl der Proben keine oder nur eine relativ geringe Belastung mit perfluorierten Alkylsubstanzen festgestellt. Höhere Werte wurden häufiger im Fleisch, besonders aber in den Innereien von Wildschweinen festgestellt, die sehr stark in PFOA-kontaminierte Böden wühlen, worauf das Landratsamt Altötting bereits im Jahr 2011 vor dem Verzehr von Lebern und Nieren (als Ausscheidungsorgane am stärksten belastet) gewarnt hat. Im Jahr 2018 wurde schließlich im Landkreis Altötting auch noch eine sog. „Wildschweinprämie“ für die Jagdausübenden eingeführt, die unter anderem auch darauf abzielt, dass möglicherweise mit PFOA belastetes Wildschweinfleisch erst gar nicht in den Handel gelangt und direkt der unschädlichen Beseitigung zugeführt wird. Ebenfalls eine Verzehrwarnung sprach das Landratsamt für Fische aus der Unteren Alz aus, bei denen ebenfalls erhöhte Werte an perfluorierten Stoffen nachgewiesen werden konnten.
Bodenaushub |
In der abgeschlossenen Detailuntersuchung hat sich der Verdacht auf das Vorliegen einer großflächigen Bodenbelastung durch PFOA-Emissionen bestätigt. Hier bleibt es bei größeren Bauvorhaben, bis zum Vorliegen eines allgemein gültigen Bodenschutzkonzepts, bei der bisherigen Praxis, wonach grundsätzlich eine Umlagerung und Wiedereinbringung von PFOA-belastetem Aushub im betroffenen Gebiet möglich ist, soweit die Bodenfunktionen nicht zusätzlich beeinträchtigt werden und die Belastungssituation nicht nachteilig verändert wird. Dabei muss jeder Einzelfall gemeinsam mit den Fachbehörden gesondert betrachtet und geprüft werden.
HBM steht für Human-Biomonitoring. Bei einem Human-Biomonitoring werden von einer Personengruppe Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut untersucht, um herauszufinden, ob Schadstoffe zu finden sind und in welcher Höhe sie vorliegen.
Bei der Bewertung der Ergebnisse wird zwischen dem HBM-I-Wert und dem HBM-II-Wert unterschieden. Der HBM-I-Wert stellt einen lebenslangen Vorsorgewert und Zielwert für die Allgemeinbevölkerung jeder Altersgruppe dar. Er definiert keine Schwelle zur gesundheitlichen Gefährdung.
Der HBM-II-Wert entspricht laut Umweltbundesamt der Konzentration, bei deren Überschreitung nach dem Stand der derzeitigen Bewertung eine als relevant anzusehende gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist, so dass akuter Handlungsbedarf zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist. Damit ist der HBM-II-Wert als Interventions- und Maßnahmenwert anzusehen. Im vorliegenden Fall kann laut Umweltbundesamt „das Risiko des Individuums nicht ausreichend sicher quantifiziert werden“ weshalb Maßnahmen zur Reduzierung der Aufnahme im Vordergrund stehen.
Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für Perfluoroctansäure (PFOA)-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist. Verunreinigtes Trinkwasser, wie es im Landkreis Altötting nachgewiesen wurde, war im Landkreis Altötting die wichtigste Belastungsquelle für die Bevölkerung. Mit der Sanierung der betroffenen Trinkwasserversorgungen hat das Landratsamt Altötting die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Bevölkerung bereits veranlasst. Seit der Inbetriebnahme der Aktivkohle-Filteranlage in der Gemeinde Kastl im Oktober 2018 wird in allen öffentlichen Trinkwasserversorgungen des Landkreises Altötting der Trinkwasserleitwert für PFOA weit unterschritten. Damit ist die Aufnahme von PFOA über den bisher wichtigsten Aufnahmepfad, das Trinkwasser, im Landkreis Altötting nicht mehr relevant. Dadurch wird die PFOA-Konzentration im Blut der betroffenen Personen, wie schon in anderen Belastungsgebieten nachgewiesen, mittelfristig deutlich sinken und sich den Werten unbelasteter Regionen annähern.
Für PFOA (Perfluoroctansäure) hat die Kommission Human-Biomonitoring am Umweltbundesamt im Jahr 2016 HBM-I-Werte in Höhe von 2 µg/l abgeleitet. Mittlerweile stehen auch HBM-II-Werte zur Verfügung. Diese betragen für die Allgemeinbevölkerung 10 µg/l für PFOA, sowie für Schwangere und Frauen im gebärfähigen Alter 5 µg/l für PFOA.
Abgeleitet wurde der HBM-II-Wert für PFOA aus Studien auf der Bevölkerungsebene. Betrachtet wurden dabei Dosis-Wirkungsbeziehungen für fünf Parameter: Geburtsgewicht, Fertilität, Antikörperbildung, Cholesterin-Konzentration und Diabetes mellitus Typ II. Die HBM-II-Werte wurden aus den Ausgangspunkten der jeweiligen Dosis-Wirkungsbeziehungen für PFOA aus Bevölkerungsstudien zu den fünf Parametern festgelegt. Diese Ausgangspunkte entsprechen jeweils den Konzentrationsbereichen, bei denen erste biologische Effekte beginnen. Diese beginnenden Effekte sind gering und bewegen sich innerhalb des Bereichs der Streubreite der Parameter in der Allgemeinbevölkerung.
Die HBM-Kommission weist darauf hin, dass Unsicherheiten in Bezug auf die zugrundeliegenden Mechanismen und ihr Zusammenwirken und Probleme bei der kausalen Interpretation bestehen. Zudem sind Risikofaktoren wie Ernährung und Bewegungsmangel oder genetische Faktoren weitaus dominantere Einflussfaktoren auf die Parameter, wie z. B. des Cholesterin- oder Glukosespiegels im Blut.
Die HBM-Kommission wollte mit der Festlegung des HBM-II-Wertes für PFOA vor allem Orientierungspunkte für erforderliche bevölkerungsbezogene Maßnahmen setzen. HBM-II-Werte sind demzufolge v. a. als populationsbezogene Maßnahme- bzw. Interventionswerte zu verstehen. Im Landkreis Altötting ist die erforderliche Maßnahme/Intervention die bereits erfolgte konsequente PFOA-Sanierung der Trinkwasserversorgungsanlagen. Eine entsprechende umweltmedizinische Beratung der Bevölkerung, wie sie bei Überschreitung der HBM-II-Werte durch das UBA empfohlen wird, ist durch das Gesundheitsamt Altötting und das LGL, in Form von Bürgerinformationsveranstaltungen, vorgesehen. Die HBM-Kommission betont, dass die derzeit geltende Definition von HBM-II-Werten (aus dem Jahr 1996), wonach für die jeweils betroffene Person grundsätzlich „akuter Handlungsbedarf“ zur Reduktion der Belastung besteht und eine umweltmedizinische Betreuung (Beratung) zu veranlassen ist, für PFOA-Belastete im Sinne einer Einzelfallbetreuung nur eingeschränkt gültig ist. Vor dem Hintergrund des oben dargestellten Sachverhalts besteht aus individualmedizinischer Sicht - auch nach Auffassung der HBM-Kommission - kein Anlass, bei Überschreitungen des HBM-II-Wertes für PFOA ohne Vorliegen weiterer Risikofaktoren oder Vorerkrankungen die Bestimmung klinisch-chemischer Messgrößen zu empfehlen. Auch sollten auf Empfehlung der HBM-Kommission Versuche, die Ausscheidung von PFOA zu beschleunigen, aufgrund fehlender geeigneter Methoden und mangels medizinischer Begründung unterbleiben. Eine konkrete gesundheitliche Gefährdung des Einzelnen durch PFOA ist nicht zu erwarten, zumal vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich gestoppten, relevanten Zufuhr über das Trinkwasser.
Zu PFOA liegt eine Vielzahl an tierexperimentellen und epidemiologischen Untersuchungen vor, die z. B. in einer aktuellen Veröffentlichung der amerikanischen Umweltschutzbehörde zusammengefasst sind.
Die umfangreichste bevölkerungsbezogene Untersuchung zu den gesundheitlichen Effekten an der allgemeinen Bevölkerung (ca. 70.000 Probanden) wurde von 2005 bis 2013 im Tal des Ohio-Flusses (West Virginia, USA) im Umfeld eines PFOA herstellenden Chemiebetriebs durchgeführt. Hier bestand eine sehr hohe Umweltbelastung, die über das Trinkwasser zu einer erheblichen Belastung der Bevölkerung geführt hat. Die Forscher halten Wirkungen auf den Blutdruck während der Schwangerschaft, auf den Fettstoffwechsel (Anstieg des Cholesterins), auf immunologische Parameter (Impftiter) und auf die Schilddrüsenhormone für wahrscheinlich.
Da aber grundsätzlich vielfältige Ursachen für Veränderungen des Fettstoffwechsels und der Schilddrüsenhormone in Frage kommen können, wird das Ausmaß des PFOA-Einflusses im Einzelfall nicht abschätzbar sein.
Die Krebsagentur der WHO (IARC, International Agency for the Research on Cancer) hat PFOA in Gruppe 2B eingeteilt („möglicherweise krebserregend“).
Weitere Informationen hierzu können Sie hier oder im Bundesgesundheitsblatt nachlesen.
Diese Einschätzung basiert auf einer Vielzahl an Tierversuchen und einigen bevölkerungs-bezogenen Studien, die zum Teil widersprüchliche Ergebnisse zeigten.
In einer umfangreichen Studie in den USA im Umfeld eines PFOA-Herstellers wurde auch das Auftreten von Krebserkrankungen in der Bevölkerung untersucht. Die Autoren kommen zu dem Schluss, dass zwischen dem Neuauftreten von Hoden- und Nierentumoren und der Höhe der PFOA-Exposition ein wahrscheinlicher Zusammenhang besteht. Bisher wird davon ausgegangen, dass für die mögliche Krebsentstehung eine Wirkschwelle angenommen werden kann (keine erbgutschädigende Wirkung), über deren Höhe jedoch noch nichts bekannt ist.
Was den Raum Altötting betrifft, kann vorläufig geschlussfolgert werden, dass bei der Höhe der internen Belastungen, auch im Vergleich zu den Effekten, die in den USA bei einer deutlich höher belasteten Bevölkerung beobachtet wurden, schwerwiegende Gesundheitseffekte nicht wahrscheinlich sind.
Derzeit ergeben sich für die Gemeinden Burgkirchen a. d. Alz, Emmerting, Haiming, Kastl, Markt Marktl, Neuötting, Stammham sowie den Markt Tüßling keine Hinweise auf eine relevante Erhöhung des Risikos für eine Neuerkrankung an Hoden- bzw. Nierenkrebs gegenüber dem bayerischen Durchschnitt.
Aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes muss die interne Belastung der Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden gesenkt werden. Dies ist nur über das konsequente Schließen der Aufnahmepfade, hier insbesondere des Trinkwassers, zu erreichen.
Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt, aber auch die Landesbehörden haben seit langem die Belastungssituation ermittelt. Als klar war, dass Trinkwasser teilweise deutlich erhöhte PFOA-Belastungen aufwies, wurde gegenüber den Wasserversorgern darauf gedrungen, möglichst schnell Wasser zu liefern, das die jeweiligen gesundheitlichen Anforderungen erfüllt. Da im Raum Burgkirchen die Aufnahme über Trinkwasser im Vordergrund steht, wird dieser Pfad auch in Zukunft, etwa durch Filtermaßnahmen und Kontrollmessungen, besonders berücksichtigt und beobachtet.
Die Nachfolgesubstanz ADONA tritt im Trinkwasser nur in Spuren auf und erste Blutuntersuchungen der Bevölkerung um Gendorf zeigen auch, dass die Substanz, obwohl seit 2009 eingesetzt, nicht zu einer relevanten internen Belastung geführt hat. Die derzeit laufende Humanbiomonitoring-Studie wird dazu weitere Erkenntnisse liefern.
Das über die Zentrale Wasserversorgung Kastl sowie über die Zentrale Wasserversorgung des Marktes Tüßling bereitgestellte wird über einen Aktivkohlefilter aufbereitet.
Bei der amtlichen Analyse einer Probe des aufbereiteten Wassers vom 05.10.2018 konnten PFOA oder andere Perfluorierte Substanzen nicht nachgewiesen werden.
Leitungswasser kann deshalb auch in Kastl und Tüßling zur Zubereitung von Fläschchennahrung für Säuglinge und Kleinkinder verwendet werden.
Blutspenden ist wichtig und sollte tatkräftig unterstützt werden.
Nach fachlicher Einschätzung spricht weiterhin nichts gegen eine Blutspende von Personen aus dem Landkreis Altötting. Lediglich Personen, die in der Vergangenheit bei der Firma Dyneon gearbeitet haben, bei denen eventuell noch hohe Gehalte im Blut zu erwarten sind, wäre vorsorglich zu empfehlen, kein Blut zu spenden.
Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes (BSD) legt bei der Verwendung von Blut grundsätzlich sehr hohe Qualitätsmaßstäbe an. Unter Vorsorgegesichtspunkten wird daher vom BSD bis auf weiteres das Blutplasma von Spendern aus dem Landkreis Altötting, in dem sich auch das PFOA befinden kann, nicht mehr zur direkten therapeutischen Einzelanwendung am Menschen eingesetzt, sondern ausschließlich zur Gewinnung/Herstellung von Medikamenten verwendet (z. B. Gerinnungsfaktoren etc.). Die bei der Blutspende gleichzeitig gewonnenen Erythrozytenkonzentrate können jedoch auch weiterhin in vollem Umfang genutzt werden, da PFOA in ihnen kaum enthalten ist.
Entsprechend können und werden im Landkreis Altötting weiterhin Blutspendetermine stattfinden, und jede einzelne Blutprobe wird für medizinische Zwecke genutzt.
Aus der wissenschaftlichen Literatur ist bekannt, dass sich perfluorierte Verbindungen neben dem Blut insbesondere in der Leber und auch in der Lunge nachweisen lassen. Ergebnisse von vergleichenden Messungen zeigen für PFOA z. B. in der Leber niedrigere Gehalte oder vergleichbare Konzentrationen als im Blut. Aus medizinischer Sicht ist die Spende von Organen, die natürlich in ihrer Funktion nicht eingeschränkt sein dürfen, dringend notwendig. Dies wird von den Transplantationszentren im Rahmen ihrer Qualitätssicherung intensiv geprüft werden. Der Nutzen für den Empfänger ist sehr hoch, oft lebensrettend. Mögliche Risiken aufgrund einer Kontamination mit Schadstoffen erscheinen vor diesem Hintergrund unbedeutend. Aus medizinischer Sicht sollte daher zur Organspende geraten werden.
In der wissenschaftlichen Literatur finden sich keine gesicherten Hinweise, dass Präparate oder Heilanwendungen die Ausscheidung von PFOA aus dem menschlichen Organismus unterstützen oder beschleunigen könnten.
Auch eine Dialyse, bei der im Rahmen von schweren Nierenerkrankungen Wasser und harnpflichtige Substanzen durch eine Membran aus dem Blut abgefiltert werden, stellt keine sinnvolle Möglichkeit dar, da PFOA sehr stark an das Eiweiß im Blut gebunden ist.
PFOA wird aus dem Trinkwasser sehr gut aufgenommen und bindet im Blut an die dort vorkommenden Eiweißbestandteile. Im Menschen befindet sich PFOA dann überwiegend im Blut, aber auch in der Leber und in geringerem Umfang in anderen Organen. Die Substanz wird im menschlichen Organismus nicht abgebaut, sondern unverändert über die Nieren wieder ausgeschieden. Die Halbwertszeit, mit der diese Ausscheidung erfolgt, liegt beim Menschen bei ca. 3 bis 4 Jahren.
Ziel der Untersuchung war es, die aktuelle Belastungssituation mit perfluorierten Substanzen -insbesondere PFOA - von Personen zu ermitteln, die in unterschiedlicher Höhe und Dauer PFOA aufgenommen haben. Auf Grundlage dieser Daten soll der Erfolg der bisher eingeleiteten Maßnahmen zur Verringerung der Exposition der Bevölkerung überprüft und die Datenbasis für eventuelle Verlaufsuntersuchungen gewonnen werden.
Die Blutproben aus dem Landkreis Altötting wurden im DAKKs-akkreditierten Labor des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht. Dabei war es Ziel, nicht nur Laborwerte zu produzieren, sondern aussagekräftige Ergebnisse zu erheben, die differenzierte Aussagen zur Belastungssituation im ganzen Untersuchungsgebiet erlauben. Daher wurden auch verschiedene soziodemographische Faktoren von den Studienteilnehmern erhoben und auf die jeweilige Expositionsgeschichte der einzelnen Trinkwasserversorgungsanlagen bezogen.
Insgesamt mussten durch Qualitätssicherung und Mehrfachmessungen, ca. 2200 Proben untersucht werden. Die Analytik einer größeren Zahl von Zielparametern (insgesamt jeweils 9 in allen Proben) bei einer so großen Anzahl von Proben war sehr aufwendig, da es sich nicht um Routineanalytik handelte.
Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden bei Bürgerinformationsveranstaltungen in Burgkirchen und Kastl im Juli 2018 vorgestellt. Allen Studienteilnehmer wurden die eigenen Untersuchungsergebnisse in einem schriftlichen Befundbericht zugesandt.
Der Abschlussbericht „Human-Biomonitoring von perfluorierten Substanzen in Teilen des Landkreies Altötting“ kann unter diesem Link eingesehen und herunter geladen werden.
PFOA ist ein Feststoff, der nicht in relevantem Umfang verdunstet. Dagegen ist grundsätzlich eine Aufnahme über aufgewirbelten Staub möglich, die jedoch bei einem Waldspaziergang vernachlässigbar gering erscheint. Der wesentliche Aufnahmepfad ist das Trinkwasser. Die Wasserversorgungsunternehmen im Landkreis haben hierzu bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen. Eine mögliche Aufnahme während eines Waldspaziergangs tritt gegenüber dem Expositionspfad Trinkwasser nach bisherigen Erkenntnissen in den Hintergrund.
Das Landesamt für Umwelt hat 2006 bayerische Oberflächengewässer (u. a. an der Alz) auf PFC untersucht. Auf Basis der dort gemessenen Gehalte (Maximalwert 7,5 µg/l PFOA) ist davon auszugehen, dass das Baden nicht in relevanter Weise zur Gesamtbelastung beiträgt, wenn man die im Vergleich zur Trinkwasseraufnahme wesentlich geringere Badewasseraufnahme berücksichtigt. Von einer Gesundheitsgefährdung durch das Baden ist daher insgesamt nicht auszugehen. Wie oben bereits dargelegt ist Trinkwasser der wesentliche Aufnahmepfad, vor diesem Hintergrund wurden im Landkreis bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen.
Nachdem bislang ein Grenzwert für perfluorierte Verbindungen (PFAS) in Lebensmitteln weder national noch im Rahmen der EU-Gesetzgebung erlassen wurde, gilt ab 01.01.2023 nunmehr europaweit eine Höchstmengenregelung für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs. Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau bzgl. dieser Substanzen zu gewährleisten, werden mit Verordnung (EU) 2022/2388 vom 07.12.2022 unter anderem für Eier, Fischfleisch sowie Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Geflügel und Wild Höchstgehalte für vier verschiedene PFAS-Substanzen, darunter Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) sowie entsprechende Summenwerte festgelegt, die europaweit ab dem 01.01.2023 gelten.
Aufgrund der bekannten flächendeckenden Boden- und Grundwasserbelastung mit PFOA hat das Landratsamt – Veterinäramt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seit dem Jahr 2007 mehr als 700 Proben verschiedenster pflanzlicher Lebensmittel sowie von Lebensmittel tierischen Ursprungs auf PFAS untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die weit überwiegende Anzahl der Lebensmittelproben keine PFAS in derzeit nachweisbaren Mengen enthalten und demzufolge eine sehr hohe Verbrauchersicherheit gegeben ist. Dennoch ist zu erwarten, dass Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Kernbereich des PFOA-Belastungsgebietes im Landkreis Altötting vereinzelt PFAS-Gehalte aufweisen, die die geltenden Höchstmengen erreichen oder überschreiten.
Denn Belastungen mit PFAS treten in erster Linie bei Lebensmitteln tierischer Herkunft auf, wobei sich die Substanzen hauptsächlich in den Innereien, insbesondere bei Wildschweinen aber auch bei anderen Wild- sowie bei Nutztieren anreichern. Auch Hühnereier können bei einer Kontamination des Futters oder des Trinkwassers erfassbare PFAS-Gehalte aufweisen. Bei Kontaminationen in Gewässern nehmen die Fische PFAS relativ schnell auf, so dass in solchen Fällen Fischfleisch ebenfalls eine relevante Expositionsquelle für Verzehrer von Wildfisch ist.
Die genannte Höchstmengenregelung ab dem 01.01.2023 gilt für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (in Abgrenzung zum privaten häuslichen Verbrauch). Um Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe im Landkreis Altötting gewährleisten zu können, wird derzeit in Abstimmung mit dem Bayerischen Bauernverband, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den betroffenen Kommunen sowie mit der Fa. Dyneon GmbH aus dem Chemiepark Gendorf ein Verfahren bestimmt, das es den betroffenen Betrieben ermöglicht, Klarheit über den PFAS-Gehalt der von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel zu erlangen.
Weiterführende Informationen zu Untersuchungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs sind hier zu finden, Informationen zu PFOA und PFOS in Fischen finden Sie hier oder auch im Jahresbericht 2010, S. 68.
In den Jahren 2010 bis 2013 untersuchte das LGL einige Pilze aus dem Öttinger Forst in unmittelbarer Nähe zum Werksgelände. Bis auf einen Frauentäubling lagen die Gehalte immer unter der Nachweisgrenze.
Aus Modellversuchen und von Proben aus anderen kontaminierten Gebieten ist bekannt, dass PFOA von Pflanzen zwar aufgenommen wird, aber mit tierischen Lebensmitteln vergleichbare Konzentrationen erst bei höherer Belastung des Gießwassers oder Bodens auftreten. PFOA ist bei Pflanzen v. a. in den Blättern zu finden und nur ein geringer Anteil gelangt auch in die Früchte.
Bei Wild sieht die Belastung unterschiedlich aus. Während Wildschweine PFAS auf Grund ihrer Lebensweise zum Teil stark anreichern, ist anderes Wild deutlich geringer bis überhaupt nicht belastet. In jedem Fall ist hauptsächlich die Leber betroffen. Da die festgestellten Gehalte an PFAS in der Leber sehr unterschiedlich waren und auch bereits mehrfach Leberproben von Wildschweinen als nicht für den Verzehr durch den Menschen geeignet beurteilt wurden, wurde die Jägerschaft entsprechend informiert und aufgefordert, die Leber von erlegten Wildschweinen nicht mehr zum Verzehr anzubieten, sondern zu entsorgen. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Belastung des Wildschweinfleischs aus der Region kann dieses auch relevant zur PFOA-Aufnahme beitragen. Zur Minimierung der persönlichen Zufuhr von PFOA ist es empfehlenswert, keine Wildschweinleber und Muskelfleisch von lokalen Wildschweinen nur gelegentlich zu verzehren.
Weitere Informationen finden sich dazu hier und auch im Jahresbericht 2010, S. 68.
Aus Modellversuchen und von Proben aus anderen kontaminierten Gebieten ist bekannt, dass PFOA von Pflanzen zwar aufgenommen wird, aber mit tierischen Lebensmitteln vergleichbare Konzentrationen erst bei höherer Belastung des Gießwassers oder Bodens auftreten. PFOA ist bei Pflanzen v. a. in den Blättern zu finden und nur ein geringer Anteil gelangt auch in die Früchte. Bei Stichprobenanalysen des LGL in Zusammenarbeit mit der örtlichen Lebensmittelüberwachung z. B. im Jahr 2017 von Salat und Zucchini aus ausgewählten Hausgärten der Region (u. a. in Haiming, Schützing, Emmerting) in denen zum Teil mit Brunnenwasser gegossen wurde, wies das LGL jedoch nur in einem einzigen Fall einen Spurengehalt von PFOA nach. Dies deckt sich mit früheren Analysen von Gemüse.
Auch analysierte das LGL Obstproben aus der Region. Die untersuchten Erdbeeren und Waldheidelbeeren wiesen keine Verunreinigungen durch PFOA auf. Weitere Informationen finden sich hier oder in den LGL-Jahresberichten, z. B. Jahresbericht 2010, Jahresbericht 2011, oder Jahresbericht 2013.
Der überwiegende Anteil der Proben von Wiesengras und Mais, die in den Jahren 2007-2015 auf PFOA untersucht wurden, lag unterhalb der Bestimmungsgrenze. Bei Proben aus den Jahren nach dem Verwendungsstopp zeigten die Analysen des LGL, dass PFOA nicht mehr in relevanten Mengen im Pflanzenmaterial feststellbar ist. Weitere Informationen finden sich hier.
Fast 20 Milchproben aus der Region um den Industriepark wurden im Jahr 2007 am LGL analysiert.
In keiner Probe konnte PFOA in einer quantitativ auch bestimmbaren Menge festgestellt werden, obwohl zu diesem Zeitpunkt vereinzelt in Futtermittelproben durch die Luftexposition PFOA enthalten war. Unabhängig davon ist es geplant, im Jahr 2018 nochmals Stichproben zu untersuchen.
Der Übergang von PFOA aus belastetem Gießwasser auf Pflanzen ist sehr gering, insbesondere bei Früchte wie z. B. Kartoffeln oder Beeren. Diese wiesen bei LGL-Untersuchungen keine oder nur äußerst geringe Gehalte auf, die nicht als gesundheitsschädlich zu bewerten sind. Blattgemüse kann PFOA etwas stärker als Früchte aufnehmen. Bei Stichprobenanalysen des LGL in Zusammenarbeit mit der örtlichen Lebensmittelüberwachung z. B. im Jahr 2017 von Salat und Zucchini aus ausgewählten Hausgärten der Region (u. a. in Haiming, Schützing, Emmerting) in denen zum Teil mit Brunnenwasser gegossen wurde, wies das LGL jedoch nur in einem einzigen Fall einen Spurengehalt von PFOA nach. Keine der bisher vom LGL untersuchten Obst und Gemüseproben wies PFOA Belastungen auf, die gesundheitlich bedenklich wären. Danach kann Wasser mit üblichen PFOA Belastungen zur Bewässerung verwendet werden.
Im Trinkwasser der Wasserversorgungen der Region um Gendorf, konnte das LGL den seit 2008 im Industriepark Gendorf eingesetzten PFOA-Ersatzstoff ADONA bislang nur in Spurengehalten nachweisen, die nicht mehr mit einem exakten Wert bestimmbar waren. Messergebnisse sind unter dem folgenden Link verfügbar.
Die dem LGL vorliegenden Daten und Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Literatur belegen für ADONA eine wesentlich geringere Verweilzeit im menschlichen Organismus. Während bei PFOA von 3 bis 4 Jahren ausgegangen werden muss, liegt sie bei ADONA bei nur ca. 20 bis 40 Tagen. Aufgenommenes ADONA wird also vergleichsweise schnell wieder ausgeschieden. Die bisherigen toxikologischen Daten zeigen, dass ADONA als gesundheitlich weniger bedenklich als PFOA anzusehen ist.
Bei der Aufbereitung mit Aktivkohle wird ADONA aus dem Wasser entfernt.
Zu den möglichen langfristiger Folgen von ADONA für die Umwelt verweisen wir auf die entsprechende Themenseite des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU).
Sachstandsbericht ADONA und perfluorierte Substanzen
Zur Produktion von Fluorpolymeren wurde im Chemiepark Gendorf ab Ende der 60er Jahre PFOA als Hilfsstoff (Emulgator) verwendet. Dieser Stoff wird in Gendorf seit 2003 nicht mehr hergestellt und seit 2008 nach der Entwicklung eines Ersatzstoffes (ADONA) nicht mehr verwendet.
Aufgrund ihrer thermischen und chemischen Stabilität sowie ihrer Beständigkeit gegen UV-Strahlung und Verwitterung gehört PFOA zu den langlebigen und schwer abbaubaren Stoffen. PFOA war in Gendorf über das Abwasser in die Alz gelangt, wurde aber auch über die Abluft in die Atmosphäre abgeben und als Niederschlag im Boden abgelagert. Durch Auswaschung durch versickernde Niederschläge gelangt PFOA ins Grundwasser und kann über den Grundwasserstrom Trinkwasserversorgungseinrichtungen erreichen. Über das Trinkwasser wurde PFOA dann von den Menschen aufgenommen.
Um die aus der Trinkwasserbelastung resultierende Belastung der Menschen durch Per- und polyfluorierte Verbindungen (PFAS) abschätzen zu können, wurden im Rahmen eines Humanbiomonitorings Plasmaproben von 26 Blutspendern aus Emmerting untersucht, die im Sommer 2015 Blut gespendet hatten. Außerdem wurden 60 historische Proben aus Emmerting des Jahres 2009 untersucht:
Während für Perfluoroctansulfonat (PFOS) eine deutliche Abnahme der Blutkonzentrationen zu beobachten ist (2009: Median 6,0 µg/l; 2015:; Median 2,4 µg/l), trifft dies bei PFOA nur auf die Spitzengehalte zu, während sich im Median ( 2009: 15,6 µg/l; 2015: 26,9 µg/l) keine rückläufige Tendenz beobachten lässt. (Der Median einer Auflistung von Zahlenwerten ist der Wert, der an der mittleren, zentralen Stelle steht, wenn man die Werte der Größe nach sortiert.) ADONA wird überwiegend nur im Bereich der Bestimmungsgrenze gefunden.
Der Humanbiomonitoring-Wert-I (HBM-I-Wert) für PFOA von 2 µg/l Blutplasma wurde in 85 von 86 untersuchten Blutproben von Blutspendern aus der Gemeinde Emmerting der Jahre 2009 bzw. 2015 überschritten. Dieser HBM-I-Wert war 2016 im Rahmen einer Neubewertung von PFOS und PFOA durch die Kommission Humanbiomonitoring am Umweltbundesamt abgeleitet worden. Die Neubewertungen war insbesondere deshalb notwendig geworden, da epidemiologische Studien reproduzierbare Effekte auf die Schilddrüse, das Immunsystem und die Reproduktion (Fortpflanzung) in sehr niedrigen Dosisbereichen ergeben haben.
Die Ergebnisse der Untersuchungen von Blutproben aus Emmerting und Passau sowie einer Kontrollgruppe aus München mit toxikologischer Bewertung wurden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hier veröffentlicht. Auf den Seiten des LGL finden sich auch weiterführende Informationen zu Per- und polyfluorierte Verbindungen (PFAS) einschließlich deren Ersatzprodukte.
Perfluoroktansäure (PFOA)-Humanbiomonitoring von Säuglingen und Kleinkindern im Landkreis Altötting
Die Ergebnisse der Blutuntersuchung von Kindern im Landkreis Altötting auf perfluorierte Substanzen liegen vor: Nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen besteht trotz erhöhten PFOA-Werten keine Gesundheitsgefahr.
Eltern von Kindern unter sieben Jahren, die in den betroffenen Gemeinden des Landkreises Altötting leben, war vom Gesundheitsamt angeboten worden, nach einer Beratung bei ihrem/r Haus- oder Kinderarzt/-ärztin den Blutgehalt ihres Kindes an PFOA und weiteren perfluorierten Substanzen im Zeitraum vom 01. November bis zum 15. Dezember 2018 kostenfrei messen zu lassen. Interesse zeigten daraufhin auch die Eltern von sieben Kindern im Alter zwischen sieben bis acht Jahren. Sie konnten ebenfalls von dem Angebot Gebrauch machen. Insgesamt wurde das Blut von 47 Kindern im Alter zwischen drei Monaten und acht Jahren untersucht.
Die Ergebnisse der Analysen liegen nun vor. Sie liegen im Rahmen des Erwarteten. Aufgrund der zurückliegenden Belastung des Trinkwassers wurden im Blut der Kinder höhere Gehalte an PFOA nachgewiesen als bei Kindern aus Regionen ohne eine PFOA-Quelle (z. B. München). Trotz der erhöhten Werte besteht aber nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen keine Gesundheitsgefahr. Dies wurde den Eltern bereits mitgeteilt. Das Gesundheitsamt steht den Eltern jederzeit für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Alle anderen perfluorierten Substanzen wurden gar nicht bzw. nur in einigen Proben in geringen Konzentrationen nachgewiesen. Die Konzentrationen an ADONA, dem PFOA-Ersatzprodukt, lagen für alle Kinder unter der Bestimmungsgrenze des analytischen Verfahrens.
Der Mittelwert des PFOA-Gehaltes in den 47 Blutproben aus dem Belastungsgebiet des Landkreises Altötting lag bei 20,40 µg/l Blutplasma. Einzelergebnisse wurden aus Datenschutzgründen nur den jeweiligen Eltern mitgeteilt. Im Vergleich zu den Kindern lagen die mittleren PFOA-Konzentrationen in der zurückliegenden Hauptuntersuchung bei Personen im Alter zwischen 7 und 85 Jahren bei 24,64 µg/l.
Zu Messungen von PFOA im Blut von Kindern liegen weltweit nur wenige Ergebnisse vor. So wurde bei Kindern aus München im Alter von 6 Monaten Gehalte im Mittel von 8,0 µg/l und im Alter von 19 Monaten von 5,1 µg/l gefunden. Auf den Färöer-Inseln wurden mediane Gehalte von 8,2 µg/l (11 Monate), 6,1 µg/l (18 Monate) und 3,8 µg/l (60 Monate) gemessen. In einer umfangreichen Untersuchung im Umfeld eines PFOA-Produzenten in den USA (mit hohen Trinkwasserbelastungen) lagen die Mittelwerte bei 33,7 µg/l (24 Monate), 42,8 µg/l (36 Monate), 38,0 µg/l (48 Monate), 37,3 µg/l (60 Monate), 39,1 µg/l (72 Monate) und 37,1 µg/l (84 Monate).
Der Mittelwert des PFOA-Gehaltes in den 47 Blutproben aus dem Belastungsgebiet des Landkreises Altötting überschreitet den HBM-I-Wert von 2 µg/l Blut. Dieser Wert stellt nach Einschätzung der Human-Biomonitoring-Kommission am Umweltbundesamt eine Grenze dar, ab der vermehrte Vorsorgeanstrengungen angezeigt sind: Die Ursache der Belastung sollte ermittelt und minimiert werden. Im vorliegenden Fall ist dies durch die Absenkung des PFOA-Gehaltes im Trinkwasser bereits geschehen.
Maßnahmen
Vorrangig ist die Sanierung des Trinkwassers als Hauptquelle. Die dazu bereits ergriffenen Maßnahmen müssen auch in Zukunft konsequent beibehalten werden.
Da PFOA sich im Körper nicht verändert und nur langsam mit einer Halbwertszeit von ca. drei Jahren wieder ausgeschieden wird, nimmt die Abnahme der Blutwerte längere Zeit in Anspruch. Es ist damit zu rechnen, dass sich die PFOA-Werte in dem Belastungsgebiet des Landkreises Altötting im Verlauf der kommenden Jahre an die übliche Hintergrundbelastung angleichen werden. Eine wirksame und sinnvolle medizinische Maßnahme zur Beschleunigung dieses Prozesses ist derzeit nicht bekannt.
Weitere Informationen sind der Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zu entnehmen.