Kreishallenbad Neuötting

Aktuell geschlossen, im Kreishallenbad befindet sich zur Zeit das Corona Impf- und Testzentrum!

Adresse
 

Gemäß § 13 der Satzung über die Benutzung des Kreishallenbades in Neuötting wird folgende Haus- und Badeordnung erlassen:



Sehr geehrte Badegäste,
wir möchten, dass Sie sich in unserem Bad wohl fühlen. Beachten Sie deshalb bitte die Hinweise unseres Personals und diese Haus- und Badeordnung. Bitte nehmen Sie auf andere Badegäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Besucher/-innen belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter/-innen gern zur Verfügung.


Allgemeine Hinweise:
Unsere Haus- und Badordnung ist für alle Besucher/-innen und Badegäste verbindlich. Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Einganges und der Außenanlagen. Ihre Beachtung liegt daher im eigenen Interesse jeden Badegastes. Für die Benutzung des Bades gelten daneben die Benutzungssatzung und Gebührensatzung des Landkreises Altötting für das Kreishallenbad in Neuötting in der jeweils gültigen Fassung.

Wir bitten Sie, die Einrichtungen des Bades pfleglich zu behandeln . Bei missbräuchlicher Benutzung, fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtungen müssen Sie uns den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Für schuldhafte Verunreinigungen kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
Unterlassen Sie alles, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
Im Schwimmbad ist von allen Besuchern Badekleidung zu tragen. Die Badekleidung muss den Anforderungen an Sitte und Anstand entsprechen. Im Zweifelsfall entscheidet die Badeaufsicht.
Vor dem Betreten der Schwimmhalle unterziehen Sie sich bitte in den hierfür vorgesehenen Vorreinigungsräumen einer gründlichen Körperreinigung. Unnötiger Wasserverbrauch ist zu vermeiden.

Nichtschwimmer/-innen dürfen nur die für sie bestimmten Becken benutzen.
Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich nicht mitgeführt werden.
Mit  Straßenschuhen dürfen Sie Barfußgänge, Duschräume und den Badebereich nicht betreten.
Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich beim Personal ab.
Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für Gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.

Im Interesse einer ungestörten Benutzung des Schwimmbeckens kann die Badeaufsicht das Kraulschwimmen, Tauchen sowie andere sportlichen Übungen oder Spiele einschränken oder untersagen.
Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die  Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit werden Bereiche des Bades mit Videokameras überwacht, die Intimsphäre wird hiervon nicht beeinträchtigt.


Öffnungszeiten und Zutritt:
Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben. Eingangsschluss ist 30 Minuten vor Betriebsende. Die Schwimmhalle ist 15 Minuten vor Betriebsschluss zu verlassen.
Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes entsteht.
Die Zutrittsberechtigung wird durch das Lösen eines Eintrittstickets an der Kasse erworben. Die Badezeit beginnt mit dem Lösen des Eintrittstickets und endet mit dem Passieren des Ausgangsdrehkreuzes. Die Zeit für das An- und Auskleiden ist in der Badezeit inbegriffen.
Maßgeblich für das Ende der Badezeit ist die auf Ihrem Ticket angegebene Uhrzeit. Bei Überschreitung der Badezeit ist Nachgebühr zu bezahlen.
Bewahren Sie bitte Ihre Eintrittskarte bis zum Verlassen des Bades auf.

Der Zutritt ist nicht gestattet:
-Personen, die unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen,
-Personen, die Tiere mit sich führen,
-Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden)  oder offenen Wunden leiden,
-Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
Kinder unter 7 Jahren dürfen das Kreishallenbad nur mit einer geeigneten Begleitperson benutzen.
Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, gezahlte Gebühren nicht zurückgezahlt.


Haftung:
Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften – außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei der Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Bedingungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig  aufzubewahren.
Bei Verlust des Eintrittstickets, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Beträge ergeben sich aus der Gebührensatzung in der jeweils gültigen Form.



Altötting, den 04.07.2006
gez.:         
Erwin Schneider
Landrat