Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.
Bei der Anzeige der Beseitigung handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die zuständigen Stellen lediglich über die bevorstehende Beseitigung informieren.
Angezeigt werden muss nur die vollständige Beseitigung einer Anlage. Die teilweise Beseitigung einer Anlage ist eine Änderung einer Anlage und erfordert gegebenenfalls eine Baugenehmigung.
Durch die Anzeige der Beseitigung sollen die untere Bauaufsichtsbehörde und die Gemeinde noch ausreichend Zeit haben, um zu prüfen, ob vor der Beseitigung noch Maßnahmen anzuordnen sind. Soweit notwendig, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie die Beseitigung der Anlage vorsätzlich oder fahrlässig nicht einen Monat vor der Beseitigung an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.
Die Beseitigung einer Anlage müssen Sie nur anzeigen, wenn eine Pflicht dazu besteht.
Keine solche Pflicht besteht bei Anlagen, deren Errichtung verfahrensfrei ist. Keine Pflicht besteht auch bei freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3 sowie bei sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von maximal 10 m.
Schriftliche Einreichung
- Reichen Sie das ausgefüllte Formular „Anzeige der Beseitigung“ schriftlich bei der zuständigen Gemeinde und bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (Landratsämter, kreisfreie
- Städte, Große Kreisstädte und bestimmte größere Gemeinden) ein.
- Eine mündliche Anzeige genügt nicht.
- Sie erhalten keine Eingangsbestätigung.
- Die Gemeinde prüft sodann, ob sie planungsrechtliche Schritte zur Verhinderung der Beseitigung vornehmen will. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft, ob sie bauaufsichtliche Schritte ergreifen muss.
Zusätzlich zur Beseitigungsanzeige müssen Sie eine Woche vor Beginn der Beseitigungsarbeiten der Bauaufsichtsbehörde mit dem Formular oder dem Online-Assistenten Baubeginnsanzeige den Beginn der Beseitigung mitteilen. Beachten Sie, dass teilweise ein qualifizierter Tragwerksplaner die Beseitigung überwachen muss.
Baudenkmäler dürfen Sie nur beseitigen, wenn Sie eine entsprechende denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erhalten haben. Diese müssen Sie (unabhängig von der Beseitigungsanzeige) bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde beantragen.
Sie müssen die Beseitigung mindestens einen Monat vor Beginn der Beseitigungsarbeiten anzeigen.
- Standsicherheitsnachweis
Wollen Sie ein nicht freistehendes Gebäude beseitigen, muss ein qualifizierter Tragwerksplaner beurteilen und im erforderlichen Umfang nachweisen, dass das Gebäude oder die Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, während und nach der Beseitigung standsicher sind. Das gilt nicht, wenn das zu beseitigende Gebäude an ein verfahrensfreies Gebäude angebaut ist.
Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Helmut
Franzke
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+49 8671 502416 | +49 8671 502 71 416 | 4.03 | Helmut.Franzke@LRA-aoe.de | ||
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Sachbearbeiter:
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Zusatzinformation für Personen
Ansprechpartner – Bauaufsicht (Baugenehmigungsverfahren) für folgende Kommunen: Altötting, Emmerting, Garching a. d. Alz, Mehring |
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Brigitte
Griesbach
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+49 8671 502423 | +49 8671 502 71 423 | 4.05 | Brigitte.Griesbach@LRA-aoe.de | ||
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Sachbearbeiterin:
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Zusatzinformation für Personen
Ansprechpartner – Bauaufsicht (Baugenehmigungsverfahren) für folgende Kommunen: Erlbach, Neuötting, Perach, Reischach Nur Vormittags (8.00 h bis 12.00 h) erreichbar! |
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Julia
Kugler
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+49 8671 502419 | +49 8671 502 71 419 | 4.02 | Julia.Kugler@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiterin:
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Zusatzinformation für Personen
Ansprechpartner – Bauaufsicht (Baugenehmigungsverfahren) für folgende Kommunen: Haiming, Marktl, Stammham, Winhöring |
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Maximilian
Melyarki
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+49 8671 502403 | +49 8671 502 71 403 | 4.03 | Maximilian.Melyarki@LRA-aoe.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeiter:
Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung
Zusatzinformation für Personen
Ansprechpartner – Bauaufsicht (Baugenehmigungsverfahren) für folgende Kommunen: Burgkirchen a. d. Alz, Feichten a. d. Alz, Halsbach, Kirchweidach, Teising, Tyrlaching + Burghausen (nur immissionsschutzrechtliche Genehmigungen) |
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Christian
Rasp
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+49 8671 502402 | +49 8671 502 71 402 | 4.02 | Christian.Rasp@LRA-aoe.de | ||
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Ansprechpartner – Bauaufsicht (Baugenehmigungsverfahren) für folgende Kommunen: Kastl, Pleiskirchen, Töging a. Inn, Tüßling, Unterneukirchen |
Landratsamt Altötting
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