Heilberufe; An-, Um- und Abmeldung zur Ausübung eines gesetzlich geregelten Heilberufes
Zur Meldung beim Gesundheitsamt sind alle Personen verpflichtet, die einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis Altötting ausüben, z. B. allgemeine und sektorale Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten, Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger etc.
Zur Registrierung im Gesundheitsamt benötigen wir folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Meldebogen
- Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG - es reicht eine Kopie der vollständigen Police
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Nachweis einer Masernschutzimpfung für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind
Sie können uns die Nachweise zusammen mit Ihrer Originalurkunde persönlich vorlegen oder eine amtlich beglaubigte Kopie zusenden.
Unsere Postanschrift:
Landratsamt Altötting
Gesundheitsamt
Stichwort: Heilberufe
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting
Wenn Sie Ihre Unterlagen persönlich vorbeibringen möchte, so vereinbaren Sie dazu bitte telefonisch einen Termin unter der Rufnummer 08671 502-963.
GDG Art. 10: unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Kathrin
Weidl
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+49 8671 502963 | +49 8671 502 71 930 | Gesundheitsamt 1.970 | kathrin.weidl@lra-aoe.de | |
Kathrin
Weidl
Zimmer: Gesundheitsamt 1.970
Telefon: +49 8671 502963
Fax: +49 8671 502 71 930
Funktionen dieser Person
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