Heilberufe; An-, Um- und Abmeldung zur Ausübung eines gesetzlich geregelten Heilberufes

Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe sind verpflichtet, uns Beginn, Ende und jegliche Änderungen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung unverzüglich anzuzeigen. Hierunter fallen unter anderem allgemeine und sektorale Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger oder selbständig tätige Krankenpflegekräfte.

Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit erforderlich:

  • vollständig ausgefüllter Meldebogen (steht zum Download im Menüpunkt „Formulare“ für Sie bereit)
  • Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen (oder eine beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG
  • Nachweis eines bestehenden Masernschutzes für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (nähere Infos hierzu auf dem o. g. Meldebogen sowie im nächsten Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“)

Zur An-, Um- und Abmeldung der Ausübung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.

Alternativ  können uns die erforderlichen Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen:

Postanschrift:

Landratsamt Altötting
Gesundheitsamt
Stichwort: Heilberufe
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting

 

Möchten Sie Ihre Unterlagen lieber persönlich vorbeibringen? Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter der Rufnummer 08671 502-963.

GDG Art. 10: unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten 

Masernschutzgesetz

Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums

Ansprechpartner

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Kathrin Weidl
+49 8671 502963 +49 8671 502 71 930 Gesundheitsamt 1.970
Kathrin Weidl
Zimmer: Gesundheitsamt 1.970
Telefon: +49 8671 502963
Fax: +49 8671 502 71 930
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Vinzenz-von-Paul-Str. 8
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