Vereinspauschale

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (e.V.). Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.

Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.

Nähere Informationen sowie die Sportförderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration:

https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php


Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat darüber informiert, dass eine Nutzung des ELSTER-Unternehmenskontos in Verbindung mit dem BDA („Basisdienst Digitaler Antrag“) derzeit und voraussichtlich noch bis Ende März/Anfang April 2023 nicht möglich ist. Die Nutzung der Bayern-ID oder die Antragstellung per PDF ist hiervon nicht betroffen und steht uneingeschränkt zur Verfügung.

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