Vertragsnaturschutzprogramm; Beantragung einer Zuwendung

Der Vertragsnaturschutz ist das Markenzeichen der kooperativen bayerischen Naturschutzpolitik. Damit wird Landwirten und anderen Landnutzern die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gezielt honoriert. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.

Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) Offenland

Über das "Vertragsnaturschutzprogramm Offenland" wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen gefördert. Auf diese Weise soll die Artenvielfalt geschützt und verbessert werden. Die Landbewirtschafter verpflichten sich dabei, die Flächen fünf Jahre lang nach vorher abgestimmten Zielen zu bewirtschaften. Förderfähig ist die Bewirtschaftung von:

  • Wiesen
  • Weiden
  • Äckern
  • Erwerbswirtschaftlich genutzten Teichen


Im unserem Landkreis nehmen bereits 258 Betriebe/Personen am VNP teil und bewirtschaften insgesamt gut 565 ha im Sinne der Artenvielfalt. 
Im VNP werden Grundleistungen, wie die späte Mahd einer Wiese mit Zusatzleistungen, z.B. dem Verzicht auf Düngemittel kombiniert. In einem Beratungsgespräch wird für jede Fläche ein Individuelles Konzept erstellt, das den Zielen des Naturschutzes und den Möglichkeiten und Interessen des Betriebes gleichermaßen dienen soll.

Beispiel:

Ein konventioneller Milchviehbetrieb bewirtschaftet 25 ha Grünland. Davon liegen 3 ha in über 5 Kilometern Entfernung von der Hofstelle und sind wenig ertragreich. Der Landwirt entscheidet sich, mit diesen Grenzertragsflächen am VNP teilzunehmen. Sie sollen in den nächsten fünf Jahren erst nach dem 15. Juni das erste Mal gemäht werden und erhalten weder Dünge- noch Pflanzenschutzmittelgaben.

  • Für die Grundleistung, die Mahd nach dem 15. Juni erhält der Landwirt pro ha 320 € im Jahr
  • Für den Verzicht von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln erhält der Landwirt weitere 150 € pro ha und Jahr.
  • Für die weite Anfahrt wird ein Erschwernisausgleich von 50 € pro ha im Jahr gewährt

-> Der Landwirt erhält somit 520,- €/ha, also im Jahr 1.560 € VNP-Förderung für die Bewirtschaftung von 3 ha mit den genannten Vorgaben. Die Förderung läuft über einen Zeitraum von fünf Jahren.

Nach der Hauptnutzung (1. Schnitt nach dem 15.06. und Mähgutabfuhr) bestehen keine Einschränkungen für die Zahl weiterer Schnitte. Auch eine Nachbeweidung im Herbst ist möglich.

Wie erfolgt die Antragstellung?

  1. Der/die Antragsteller*in nimmt Kontakt mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Altötting auf:

  2. Bei einem Beratungsgespräch, idealerweise vor Ort, wird geprüft ob die Fläche(n) die Bedingungen des Natur- und Artenschutzes erfüllen und abgestimmt welche Maßnahmen/Leistungen sinnvoll und möglich sind.

  3. Die untere Naturschutzbehörde erstellt ein Bewertungsblatt mit genauer Flächendarstellung und Auflistung der vereinbarten Maßnahmen und übermittelt dieses an die Landwirtschaftsverwaltung und an den/die Antragsteller*in.

  4. Die weitere Antragstellung erfolgt beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Töging.


Vertragsnaturschutzprogramm im Wald (VNP Wald):

Nach dem "Vertragsnaturschutzprogramm Wald" (VNP Wald) können konkrete Bewirtschaftungsmaßnahmen im Wald gefördert werden, die der Umsetzung von Zielen des Natur- und Artenschutzes dienen. Diese sind beispielsweise:

  • Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
  • Erhalt von Biotopbäumen
  • Erhalt von Biberlebensräumen
  • Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen

Die Festlegung entsprechender Maßnahmen und Flächen erfolgt in Abstimmung zwischen dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) und der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt. Antragsberechtigt sind:

  • Private und körperschaftliche Waldbesitzer,
  • Rechtler,
  • von Waldbesitzern beauftragte Vereine,
  • Verbände.

Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am AELF möglich.
Wer ist mein zuständiger Revierförster?


Haben Sie Interesse bekommen oder Fragen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“, die Sie bei der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Altötting erhalten.

Vor der Antragstellung erfährt der interessierte Landwirt bei einem Beratungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde, ob seine Fläche grundsätzlich geeignet ist und welche Maßnahmenkombination möglich und sinnvoll ist. Die Antragstellung ist in einem jährlich festgesetzten Zeitraum (in der Regel im November bis Januar oder Februar des Folgejahrs) bei dem für den Betrieb zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich

Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird die schonende Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden, Äcker und Teichen gefördert. Landwirte sowie sonstige Landbewirtschafter verpflichten sich, fünf Jahre lang die Flächen nach den Zielen des Naturschutzes zu bewirtschaften.Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese oder die extensive Ackernutzung flexibel mit Zusatzleistungen, z. B. dem Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel oder Erschwernissen (z.B. Mahd mit Messermähwerk, Motormäher, Feuchtezuschlag etc.) kombiniert werden. Dieser modulare Ansatz schafft die Möglichkeit, spezifisch auf die jeweiligen Lebensräume und die darin vorkommenden Tier- und Pflanzenarten, aber auch auf die Erfordernisse der jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe einzugehen.

Durch die Förderung sollen die zusätzlichen Kosten bei der naturschonenden Bewirtschaftung und die Einkommensverluste ausgeglichen werden.

Ansprechpartner

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