Informationen zu Corona

Ende der gesetzlichen Corona-Maßnahmen ab dem 8. April 2023

Mit Ablauf des 7. April 2023 enden auch die letzten verbliebenen bundesrechtlichen Corona-Regelungen.

Wir bitten Sie bei Anzeichen eines Infekts aber weiterhin um ein rücksichtsvolles Verhalten gegenüber Ihren Mitmenschen, beispielsweise durch Kontaktreduktion und Kontaktvermeidung insbesondere zu älteren Menschen oder durch das freiwillige Tragen von Schutzmasken. Im Krankheitsfall kann es durchaus sinnvollsein, einen Selbsttest auf das Corona-Virus zu machen und sich bei positivem Schnelltest zu Hause zu isolieren und den Kontakt zu den anderen Haushaltsangehörigen zu reduzieren bzw. zu vermeiden.

Mit dem Wegfall aller gesetzlichen Corona-Regelungen, entfallen ab sofort auch die Maskenpflichten in für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen – allerdings können die genannten Einrichtungen, Praxen etc. über das sog. Hausrecht eine Maskenpflicht für den eigenen Bereich aussprechen.

Gerne stehen wir Ihnen auch weiterhin bei allen Fragen zum Corona-Virus bzw. zum Verhalten bei einer festgestellten Covid-19 Infektion zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 08671 502-900.

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/infektion/#positiv-getestet.

Sollten Sie ärztliche Hilfe benötigen, so melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt oder wählen Sie außerhalb der Sprechstunden die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116 117.

In lebensbedrohlichen Notfällen (zum Beispiel bei akuter Atemnot) wählen Sie den Notruf 112!


Gesundheitliche Beschwerden nach einer COVID-19-Impfung?

Wer nach einer Corona-Impfung anhaltende gesundheitliche Beschwerden hat, dem steht seit dem 3. April 2023 eine neue Telefonhotline als Anlaufstelle für Fragen in Bezug auf das sogenannte Post-Vac-Syndrom zur Verfügung.

Die bayernweite Corona-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist montags bis freitags zwischen 09:00 und 13:00 Uhr zu erreichen unter der

Hotline 09131-6808-7878

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LGL unter www.lgl.bayern.de

Impfungen sind ein wichtiger Beitrag, um sich vor schweren Folgen einer Corona-Infektion zu schützen. Eine Auffrischungsimpfung kann den Schutz vor einer schweren Erkrankung noch einmal deutlich verbessern.

 

Impfmöglichkeiten im Landkreis Altötting

Die kommunalen Impfzentren in Bayern wurden Ende 2022 geschlossen. Unverändert ist die Corona-Schutzimpfung bei niedergelassenen Haus- und Fachärzten möglich.

Umfangreiche Informationen zur Corona-Impfung (z.B. zu den verschiedenen Impfstoffen und zum aktuell geltenden Impfschema) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Gesundheit

https://www.zusammengegencorona.de/

und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Die niedergelassenen Haus- und Fachärzte unterstützen Sie auch bei ihrer individuellen Impfentscheidung.

 


Geflüchtete Menschen aus der Ukraine erhalten kostenlose Corona-Schutzimpfungen in Hausarztpraxen. Personen, die eine Impfserie mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, können vier Wochen nach der letzten Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft werden. Weitere Informationen finden Sie hier

https://www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees/?articlefilter=all

Біженці з України можуть отримати безкоштовні щеплення від коронавірусу у лікарів загальної практики та в аптеках. Ті, хто раніше вже отримав щеплення вакциною, яку не було допущено в ЄС, наразі мають змогу отримати щеплення вакциною, що допущена в ЄС, за умови, що з моменту останнього щеплення вже пройшло чотири тижні. Ви можете знайти більше

https://www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees/?articlefilter=all

Wir empfehlen Ihnen weiterhin: Schützen Sie sich und andere mit den AHA+L-Regeln!

Das Coronavirus wird hauptsächlich über Tröpfchen und Aerosole übertragen, die von infizierten Personen beim Husten und Niesen, aber auch beim Atmen, Sprechen und Singen freigesetzt werden. In geschlossenen Räumen erhöht sich die Ansteckungsgefahr.

Um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen, ist es deshalb wichtig, die AHA+L-Regeln einzuhalten:

  • Abstand halten: Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen senkt das Risiko einer Ansteckung. Das gilt besonders in Innenräumen, wie beispielsweise beim Einkaufen.
  • Hygiene beachten: Befolgen Sie die Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen.
  • Alltagsmaske nutzen: Es ist weiterhin sinnvoll, in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, eine Maske zu tragen. Auch im Freien z. B. bei großen Menschenansammlungen oder wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können, senkt das Tragen einer Maske das Ansteckungsrisiko.
  • Lüften: In geschlossenen Innenräumen zusätzlich wichtig: Lüften Sie in regelmäßigen Abständen für einige Minuten.

Long COVID ist der Oberbegriff für gesundheitliche Langzeitfolgen, die nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sein können. Der Begriff „Long COVID“ umfasst Symptome, die mehr als vier Wochen nach Ansteckung mit dem Coronavirus fortbestehen, sich verschlechtern oder neu auftreten. Beschwerden, die noch nach drei Monaten bestehen und mindestens zwei Monate lang anhalten oder wiederkehren, werden als Post-COVID-Syndrom bezeichnet.

Hier https://www.longcovid-info.de/ finden Sie Informationen und wichtige Anlaufstellen rund um das Thema.

Das Gesundheitsamt informiert

Statistik zu Impfungen bei Personen ab 60 Jahren und älter
Impfungen Landkreis Altötting kumuliert Fokusgruppe Personen 60 Jahre und älter

Bislang wurden im Landkreis Altötting 62208 Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen.

61772 Landkreisbürger/Innen sind bislang wieder gesundet.

419 Personen sind an der Erkrankung verstorben.

Hinweis: Da die Nennung der Zahl der Personen, die zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen verpflichtet sind und die Meldung des "Genesenen-Status" aufgrund der aktuellen Entwicklung kaum mehr Aussagekraft haben, werden diese Angaben zukünftig nicht mehr angeführt.


Weitere Informationen zu Varianten/Mutationen des Corona-Virus finden Sie hier unter „Allgemeine Fragen“.

Die tagesaktuelle 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner für den Landkreis Altötting finden Sie hier.

Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Corona-Virus finden Sie hier auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie auf der Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Corona - Das Impfzentrum informiert

Hier finden Sie Informationen des Impfzentrums Altötting.