Bildung und Teilhabe; Informationen über Leistungen

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und wenn die Familie eine der folgenden Sozialleistung erhält:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)

Ausflüge und Klassenfahrten

Für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden die tatsächlichen Kosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Eintritt) übernommen. Nicht übernommen wird ein Taschengeld.

Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten im Schuljahr eine Pauschale in Höhe von mindestens 150 Euro. Diese kann für die Anschaffung einer Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils im August (min. 100 Euro) und im Februar (min. 50 Euro) eines Schuljahres. Die Schulbedarfspauschale wird jährlich angepasst.

Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten einen Zuschuss zu den dadurch entstehenden Kosten, wenn diese nicht von Dritten übernommen werden.

Im Freistaat Bayern gilt grundsätzlich die „Kostenfreiheit des Schulwegs“. Ein Antrag kann dazu gestellt werden.

Lernförderung/Nachhilfe

Sofern das erfolgreiche Ablegen eines Schulabschlusses gefährdet bzw. das Leistungsniveau nicht ausreichend ist, um die wesentlichen Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufe zu erreichen, kann eine zusätzliche außerschulische Lernförderung bewilligt werden.

Das Formular „Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung (Anlage 1 und 2) ist dem Antrag beizufügen.

Mittagsverpflegung

Für das gemeinschaftliche warme Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung werden alle Aufwendungen übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 15 Euro gibt es z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereine, für Gesangs- und Tanzunterricht, für organisierte Freizeitfahrten oder für die Hausaufgabenbetreuung.

Das Formular „Bestätigung des Vereins über Teilhabe“ finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare“.

Die Leistungen können an den Anbieter direkt oder als Geldleistungen an die Familie erbracht werden. Hierfür müssen die jeweiligen Rechnungen, Quittungen oder andere Nachweise (z. B. Kontoauszüge) vorgelegt werden.

Familien können die Leistungen in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt Altötting, Bahnhofstr. 50, 84503 Altötting beantragen.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

Ansprechpartner

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Florian Daniel
+49 8671 502450 +49 8671 502 71 450 Bahnhofstr. 50/EG14
Florian Daniel
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG14
Telefon: +49 8671 502450
Fax: +49 8671 502 71 450
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84503 Altötting
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Heidi Eggl
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Heidi Eggl
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG15
Telefon: +49 8671 502469
Fax: +49 8671 502 71 469
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Bahnhofstraße 38
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Carina Huber
+49 8671 502458 +49 8671 502 71 458 Bahnhofstr. 50/EG15
Carina Huber
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG15
Telefon: +49 8671 502458
Fax: +49 8671 502 71 458
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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Anna Lechl
+49 8671 502475 +49 8671 502 71 475 Bahnhofstr.50/EG15
Anna Lechl
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG15
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Ingrid Denk
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Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen

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Bahnhofstraße 50
84503   Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr