Geldleistungen für Familien

Für die Beschaffung von Bekleidung bei Schwangerschaft und von Erstausstattung bei Geburt eines Kindes (Kinderbett, Kleidung für Neugeborene, Kinderwagen etc.) ist eine Kostenübernahme in Form von Gutscheinen oder pauschaler Geldleistung möglich, wenn die Kosten hierfür nicht selbst aufgebracht werden können.

Eine Antragstellung ist bei allen Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis möglich, ggf. erfolgt eine weitere Kostenerstattung durch die Jobcenter, wenn dies nicht ausreicht.


Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Altötting
Telefon: 08671 502 970

Caritas Schwangerschaftsberatung Altötting
Telefon: 08671 9248383

Donum Vitae Beratungsstellen Mühldorf/Altötting
Telefon: 08671 5405

Hierbei soll Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine Aus- oder Weiterbildung finanziell ermöglicht werden, die an einer Hochschule oder Universität immatrikuliert sind. Die staatliche Unterstützung für Studierende setzt sich aus einem rückzahlungsfreien Zuschuss und einem unverzinslichen Darlehen zusammen.

Nähere Informationen zum BAföG


Ansprechpartner

Bei Fragen zum Studierenden-BAföG wenden Sie sich bitte an das zuständige Studierendenwerk an Ihrem Studienort.

Für bestimmte schulische Aus- und Fortbildungen kann einkommensabhängig eine monatliche  finanzielle Unterstützung gezahlt werden (z.B. bei Besuch einer Berufsfachschule oder Berufsoberschule).

Nähere Informationen zum BAföG für Schülerinnen und Schüler


Landratsamt Altötting

Adresse Pater-Joseph-Anton-Str. 14, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Für berufliche Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt, Erzieher) können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren einkommens- und vermögensunabhängig als Darlehen und Zuschuss übernommen werden. Bei Vollzeitmaßnahmen gibt es zusätzlich einkommens- und vermögensabhängige Zuschüsse zum Unterhalt.

Nähere Informationen zum Aufstiegs-BAföG


Landratsamt Altötting

Adresse Pater-Joseph-Anton-Str. 14, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) werden grundsätzlich Auszubildende, die während der Berufsausbildung außerhalb des Haushalts der Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen mit einem monatlichen Zuschuss unterstützt. Eine rein schulische Ausbildung kann nicht gefördert werden. 

Nähere Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe


Agentur für Arbeit

Besucheradresse Gabriel-Mayer-Str. 8a, 84503 Altötting
Postanschrift Agentur für Arbeit Regensburg, 93012 Regensburg
Online-Angebote Hier gelangen Sie zum Online-Antrag.
Kontaktdaten Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.

Der Bildungskredit ist ein befristeter, zinsgünstiger Kredit für SchülerInnen und Studierende zwischen dem 18. und 36. Lebensjahr, für Ausbildungskosten, die nicht durch das BAföG abgefangen werden.

Nähere Informationen zum Bildungskredit


Ansprechpartner

Kontaktdaten der beiden Leistungsträger - Bundesverwaltungsamt/Bildungskredit Vergabe und KFW Bonn - finden Sie hier.

Diese Leistungen unterstützen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Wenn sie zu wenig Geld haben, um an Angeboten von Schule und Kindertagesstätten oder im Bereich Freizeit und Kultur teilzunehmen, können die Kosten bezuschusst werden.

Die Leistungen stehen allen Familien zur Verfügung, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Nähere Informationen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen


Sozialhilfeverwaltung: Bildungs- und Teilhabestelle

Adresse Bahnhofstr. 50, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Bürgergeld ist eine existenzsichernde Geldleistung für Arbeitssuchende und ihre Familien. Die bewilligten Leistungen umfassen Kosten des Lebensunterhalts, Miete und Heizkosten, soweit diese Bedarfe nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Bürgergeld kann auch als ergänzende Leistung zum Einkommen oder aufstockend zum Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Nähere Informationen zum Bürgergeld


Jobcenter Altötting

Adresse Gabriel-Mayer-Str. 8A, 84503 Altötting
Kontaktdaten Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular Alle Mitteilungen sind über Jobcenter-digital möglich.

Diese Leistung können Mütter und Väter nach der Geburt eines Kindes erhalten. Die Leistung soll den Einkommenswegfall aufgrund der Kindererziehung ausgleichen. Die Dauer ist begrenzt und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Nähere Informationen zu Elterngeld/ElterngeldPlus


Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Altötting
Telefon: 08671 502 970

Caritas Schwangerschaftsberatung Altötting
Telefon: 08671 9248383

Donum Vitae Beratungsstellen Mühldorf/Altötting
Telefon: 08671 5405

Das Bayerische Familiengeld wird für Kinder vom 13. bis zum 36. Lebensmonat gezahlt unabhängig vom Einkommen oder einer Erwerbstätigkeit der Eltern. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Kind eine Krippe besucht oder in der Familie betreut wird.

Nähere Informationen zum Bayerischen Familiengeld


Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Altötting
Telefon: 08671 502 970

Caritas Schwangerschaftsberatung Altötting
Telefon: 08671 9248383

Donum Vitae Beratungsstellen Mühldorf/Altötting
Telefon: 08671 5405

Kindergeld erhalten Eltern für ihre minderjährigen Kinder, damit sie die Aufwendungen für Unterhalt und ggf. Ausbildung bestreiten können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr oder an das Kind selbst ausgezahlt werden.

Nähere Informationen zum Kindergeld


Familienkasse Bayern Süd

Postanschrift Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse Max-Breiherr-Str. 3, 84347 Pfarrkirchen
Kontaktdaten Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Kinderzuschlag ist ein einkommensabhängiger Zuschlag, der Eltern zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird. Je nach Anzahl der Kinder und Wohnkosten kann sogar bei höherem Einkommen ein Anspruch bestehen. Ob eine Antragstellung lohnt, beantwortet der KiZ-Lotse.

Nähere Informationen zum Kinderzuschlag


Familienkasse Bayern Süd

Postanschrift Familienkasse Bayern Süd, 93013 Regensburg
Besucheradresse Max-Breiherr-Str. 3, 84347 Pfarrkirchen
Kontaktdaten Sie finden alle weiteren Kontaktmöglichkeiten auf deren Webseite.
Kontaktformular Alle Mitteilungen sind über das Kontaktformular möglich.

Wenn das Einkommen der Eltern eine bestimmte Höhe nicht übersteigt, können bereits ab dem 1. Geburtstag des Kindes die Elternbeiträge für den Besuch einer Kinderkrippe bis zu 100 € je Monat übernommen werden.

Nähere Informationen zum Bayerisches Krippengeld


Ansprechpartner

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Kontaktdaten sowie den Zugang zum Onlineantrag finden Sie auf der Webseite.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Altötting
Telefon: 08671 502 970

Caritas Schwangerschaftsberatung Altötting
Telefon: 08671 9248383

Donum Vitae Beratungsstellen Mühldorf/Altötting
Telefon: 08671 5405

Bei gesetzlich pflichtversicherten werdenden Müttern ist das Mutterschaftsgeld der Ausgleich dafür, wenn aufgrund der Geburt eines Kindes Einkommen wegfällt. Es wird in der Regel für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt gewährt.

Nähere Informationen zum Mutterschaftsgeld der Krankenkassen

Sind werdende Mütter gesetzlich familienversichert, können sie unter bestimmten Voraussetzungen ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten.

Nähere Informationen zum einmaligen Mutterschaftsgeld


Ansprechpartner

Wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse, bei der Sie gesetzlich pflichtversichert sind.

Sind Sie nicht gesetzlich familienversichert, finden Sie hier die Kontaktdaten des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Schwangerschaftsberatungsstellen im Landkreis:

Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf deren Webseiten

Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen im Gesundheitsamt Altötting
Telefon: 08671 502 970

Caritas Schwangerschaftsberatung Altötting
Telefon: 08671 9248383

Donum Vitae Beratungsstellen Mühldorf/Altötting
Telefon: 08671 5405

Für Alleinerziehende gibt es einen zusätzlichen jährlichen Steuerfreibetrag. Dafür muss beim zuständigen Finanzamt die Lohnsteuerklasse II beantragt werden.

Über die Einkommenssteuererklärung können bestimmte Kosten als Absetzungsbeträge berücksichtigt werden: Kinderbetreuungskosten, Sonderbedarf Berufsausbildung, Sonderausgabe Schulgeld

Nähere Informationen unter Steuertipps für Familien


Ansprechpartner

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt.

Nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss


Landratsamt Altötting

Adresse Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Mietaufwendungen, bzw. zu der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Nähere Informationen zum Wohngeld


Landratsamt Altötting

Adresse Pater-Joseph-Anton-Str. 14, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

Auf Antrag werden Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte (Kinderkrippe, Kindergarten, Kinderhort) durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte werden durch den örtlichen Jugendhilfeträger auch dann übernommen, wenn die Eltern oder die Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Bürgergeld, Grundsicherung), Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.

Nähere Informationen zum Zuschuss für Kinderbetreuung


Landratsamt Altötting

Adresse Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting
Kontaktdaten Alle weiteren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf unserer Webseite.

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