Bauwasserhaltung

Bei der Erstellung von Bauwerken im Grundwasser muss das Grundwasser abgesenkt und abgepumpt werden. Das abgepumpte Grundwasser ist dabei wieder in das Grundwasser, bzw. in Ausnahmefällen, in einen geeigneten Bach einzuleiten. Für die Grundwasserabsenkung und Wiedereinleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis im vereinfachten Verfahren nach Art. 17 a Bayerischen Wassergesetz erforderlich.

Bei der Grundwasserabsenkung ist darauf zu achten, dass keine Feinteile aus dem Untergrund ausgeschwemmt werden und dass beim betonieren keine Zementschlämme abgepumpt werden.

Um dies zu verhindern, sind am Rand und in die Mitte der Baugrube Dränleitungen einzubauen, die mit Feinkies (Riesel) überdeckt werden. Die Dränleitungen sind an einen Pumpschat anzuschließen. Die Dränleitungen, Spundungen, Brunnen usw. sind nach Beeendigung der Absenkung wieder auszubauen. Beim Bau von Abwasserkanälen im Grundwasser ist dafür zu sorgen, dass das Sandbett um die Rohrleitung keine Dränwirkung hat. Bei Grundwasserabsenkungen innerhalb Siedlungen (u.a. bei Bau von Abwasserkanälen im Grundwasser) sind Beweissicherungsmaßnahmen (Kontrollbrunnen) zu setzen. Damit können unzulässige, dauerhafte Grundwasserabsenkungen festgestellt werden. Dauerhafte Grundwasserabsenkungen können erhebliche Gebäudeschäden verursachen.

Vor der Einleitung in einen Bach sind ausreichend bemessene Absetzeinrichtungen (Containermulde) vorzusehen.

Betonierung einer Bodenplatte und Verlegung der Grundwasser Drainagen
Grundwasser Drainagen