EU-Verordnung regelt Höchstmengen für PFAS für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs ab 1.1.23

22. Dezember 2022: Nachdem bislang ein Grenzwert für perfluorierte Verbindungen (PFAS) in Lebensmitteln weder national noch im Rahmen der EU-Gesetzgebung erlassen wurde, gilt ab 01.01.2023 europaweit eine Höchstmengenregelung für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs.
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Nachdem bislang ein Grenzwert für perfluorierte Verbindungen (PFAS) in Lebensmitteln weder national noch im Rahmen der EU-Gesetzgebung erlassen wurde, gilt ab 01.01.2023 europaweit eine Höchstmengenregelung für bestimmte Lebensmittel tierischen Ursprungs. Um ein hohes Gesundheitsschutzniveau bzgl. dieser Substanzen zu gewährleisten, werden mit Verordnung (EU) 2022/2388 vom 07.12.2022 unter anderem für Eier, Fischfleisch sowie Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Geflügel und Wild Höchstgehalte für vier verschiedene PFAS-Substanzen, darunter Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (⁠PFOS⁠) sowie entsprechende Summenwerte festgelegt, die europaweit ab dem 01.01.2023 gelten.

Aufgrund der bekannten flächendeckenden Bodenbelastung mit PFOA hat das Landratsamt – Veterinäramt in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit seit dem Jahr 2007 mehr als 700 Proben verschiedenster pflanzlicher Lebensmittel sowie von Lebensmittel tierischen Ursprungs auf PFAS untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass die weit überwiegende Anzahl der Lebensmittelproben keine PFAS in derzeit nachweisbaren Mengen enthalten und demzufolge eine sehr hohe Verbrauchersicherheit gegeben ist. Dennoch ist zu erwarten, dass Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Kernbereich des PFOA-Belastungsgebietes im Landkreis Altötting vereinzelt PFAS-Gehalte aufweisen, die die geltenden Höchstmengen erreichen oder überschreiten.  

Denn Belastungen mit PFAS treten in erster Linie bei Lebensmitteln tierischer Herkunft auf, wobei sich die Substanzen hauptsächlich in den Innereien, insbesondere bei Wildschweinen aber auch bei anderen Wild- sowie bei Nutztieren anreichern. Auch Hühnereier können bei einer Kontamination des Futters oder des Trinkwassers erfassbare PFAS-Gehalte aufweisen. Bei Kontaminationen in Gewässern nehmen die Fische PFAS relativ schnell auf, so dass in solchen Fällen Fischfleisch ebenfalls eine relevante Expositionsquelle für Verzehrer von Wildfisch ist.

Die genannte Höchstmengenregelung ab dem 01.01.2023 gilt für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln (in Abgrenzung zum privaten häuslichen Verbrauch). Um Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe im Landkreis Altötting gewährleisten zu können, wird derzeit in Abstimmung mit dem Bayerischen Bauernverband, dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den betroffenen Kommunen sowie mit der Fa. Dyneon GmbH aus dem Chemiepark Gendorf ein Verfahren bestimmt, das es den betroffenen Betrieben ermöglicht, Klarheit über den PFAS-Gehalt der von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel zu erlangen.