Spuren von HFPO-DA (GenX) bei Trinkwasseruntersuchungen im Landkreis Altötting festgestellt - Leitwert nicht überschritten - Vorbeugende gesundheitliche Maßnahmen bereits eingeleitet

28. November 2022: Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Landratsamt Altötting informieren darüber, dass im Raum Altötting im Trinkwasser der Versorger Burgkirchen/Kastl, Tüßling, Inn-Salzach und Neuötting/Altötting Spurengehalte der chemischen Verbindung HFPO-DA, auch als „GenX“ bekannt, nachgewiesen wurden.
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Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Landratsamt Altötting informieren darüber, dass im Raum Altötting im Trinkwasser der Versorger Burgkirchen/Kastl, Tüßling, Inn-Salzach und Neuötting/Altötting Spurengehalte der chemischen Verbindung HFPO-DA, auch als „GenX“ bekannt, nachgewiesen wurden. Bei allen untersuchten Proben lag der HFPO-DA-Wert unterhalb des vom LGL toxikologisch abgeleiteten Leitwertes von 0,011 µg/l. Eine gesundheitliche Gefährdung für die Bevölkerung kann damit ausgeschlossen werden. Im Trinkwasser des Versorgers Neuötting/Altötting lag der HFPO-DA-Gehalt bei 0,009 µg/l. Um einen weiteren Eintrag des unerwünschten Stoffes in das Trinkwasser zu minimieren, werden aus Gründen des vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutzes Maßnahmen vor Ort veranlasst.  

HFPO-DA gehört zur Substanzklasse der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). Es wurde entwickelt, um die mittlerweile nicht mehr zugelassene Perfluoroktansäure (PFOA) zu ersetzen. Alle weiteren von der Trinkwasseranalytik umfassten PFAS (u.a. der PFOA-Ersatzstoff ADONA, PFOA oder die ebenfalls nicht mehr zugelassene Perfluoroktansulfonsäure - PFOS) lagen weiterhin deutlich unterhalb der gültigen Leitwerte, in den meisten Fällen auch unter der Nachweis- oder Bestimmungsgrenze. Im Chemiepark Gendorf entsteht HFPO-DA nach aktuellem Kenntnisstand als Nebenprodukt bei der Produktion von Fluorpolymeren.

Wasserversorger sind grundsätzlich für die Einhaltung der trinkwasserhygienischen Anforderungen nach dem Infektionsschutzgesetz und der Trinkwasserverordnung verantwortlich. Aufgrund des aktuellen Nachweises von HFPO-DA sind die Wasserversorger Neuötting/Altötting, Burgkirchen und Kastl sowie Inn-Salzach nun angehalten, regelmäßig Eigenuntersuchungen auf HFPO-DA durchzuführen und die Ergebnisse den Behörden zur Beurteilung zu melden.
Gleichzeitig werden die zuständigen Behörden Ermittlungen vor Ort durchführen, um Emissionsquellen zu identifizieren und die betroffenen Betriebe zu Reduktionsmaßnahmen verpflichten, um einen weiteren Eintrag von HFPO-DA in die Umwelt und in das Trinkwasser so weit wie möglich zu unterbinden.

Hintergrundinformationen

Von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) wurde HFPO-DA als „besonders Besorgnis erregender Stoff“ eingestuft, dessen Toxizität nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand etwas geringer bewertet wird als die Toxizität von langkettigen Alkylsubstanzen, z. B. PFOS oder PFOA. Die amerikanische Umweltbehörde Environmental Protection Agency (EPA) definierte eine lebenslang gesundheitlich duldbare HFPO-DA-Dosis von 3 ng/kg Körpergewicht und Tag. Auf Basis der wissenschaftlichen Bewertung der EPA leitete das LGL den toxikologisch begründeten Trinkwasserleitwert (0,011 µg/l) für HFPO-DA im Trinkwasser ab, bei dessen Unterschreitung gesundheitsschädliche Auswirkungen auf Basis des aktuellen Kenntnisstandes ausgeschlossen werden können. 

Das LGL führt seit Herbst 2021 bei den vierteljährlich vorgelegten Trinkwasserproben aus dem Umfeld des Industrieparks Gendorf orientierende Messungen auf HFPO-DA durch, nachdem zuvor in Messungen von Alz-Wasserproben durch das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) HFPO-DA nachgewiesen worden war. HFPO-DA wurde im Trinkwasser dabei entweder nicht oder nur vereinzelt in sehr geringen Spuren festgestellt. Bei der letzten Probenahme im September 2022 lag der Gehalt des Stoffes zwar weiterhin auf sehr niedrigem Niveau, war aber nunmehr in den vier Wasserversorgungen Neuötting/Altötting (0,009 µg/l und 0,005 µg/l), Burgkirchen/Kastl (0,001 µg/l und 0,002 µg/l), Inn-Salzach (0,006 µg/l) und Tüßling (0,001 µg/l) im Trinkwasser nachweisbar. 

Weiterführende Informationen und Hintergründe zu HFPO-DA („GenX") finden sich in den FAQ auf der LGL-Homepage (https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/et_hfpo-da_faq.htm) sowie im LGL-Fachartikel (https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/et_hfpo-da.htm).

Das LGL und das LfU bieten eine gemeinsame Infoline für Fragen zu PFAS an. Interessierte Bürger können jederzeit die Beratung durch die Infoline des LGL (Fragen zu Gesundheit, Trinkwasser, Lebensmitteln) oder des LfU (Fragen zu Wasser, Boden, Luft, Natur) in Anspruch nehmen; die Kontaktdaten und Informationen zur Erreichbarkeit sind hier zu finden: www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/et_infoline.htm.

Weitere Informationen zu per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen im Landkreis Altötting sind hier zu finden:  https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/chemie/kontaminanten/pfas/et_uebersicht_pfoa_aoe.htm.