Rechtliche Betreuung im Landkreis Altötting – Betreute und Betreuer/innen

Wer bekommt eine rechtliche Betreuung?

  • Volljährige Menschen mit sehr schweren Erkrankungen oder gravierenden Behinderungen.
  • Es ist keine Vollmacht oder nur begrenzt Vollmacht vorhanden.
  • Krankheits- oder behinderungsbedingt kann keine Vollmacht erteilt werden.
  • Geschäfte des Alltags müssen geregelt werden (Regelungsbedarf)
  • Andere Hilfen sind für den bestehenden Regelungsbedarf unzureichend.

Wie viele Menschen in unserem Landkreis haben eine rechtliche Betreuung?

Die Zahl der Menschen, die Unterstützung durch rechtliche Betreuung benötigen, stieg im Landkreis Altötting in den vergangenen Jahren nur moderat an. Grund hierfür ist auch die wachsende Zahl an privaten Vorsorgevollmachten, denn sie ersetzen eine rechtliche Betreuung ganz oder teilweise.

Am 31.12.2020 lebten im Landkreis Altötting ca. 111.500 Menschen. Ungefähr 1 von 68 Einwohnern/innen bzw. 1,48 % der Landkreisbevölkerung erhielten Hilfe im Rahmen rechtlicher Betreuung.

Menschen mit einer rechtlichen Betreuung im Landkreis 2004 bis 2020
Grafik rechtliche Betreuung

Wie viele Männer und Frauen haben in unserem Landkreis eine rechtliche Betreuung?

Bis vor 15 Jahren stammten sehr viele rechtlich Betreute aus den Generationen, die von einem oder sogar zwei Weltkriegen betroffen waren. In diesen Generationen überwogen die Frauen. Viele Männer waren an der Front, in Gefangenschaft oder bald danach an den Folgen von schweren Verletzungen und Krankheiten gestorben. Es gab zudem kaum Arbeitsschutzmaßnahmen und infolge tödliche Unfälle und Erkrankungen, z. B. durch hohen Alkoholkonsum an Hochöfen und giftige Dämpfe in Metallurgie und Chemischer Industrie.

Deshalb war in den Jahren von 1992 bis ungefähr 2008 in unserem Landkreis der Anteil rechtlich betreuter Frauen deutlich höher als der Anteil rechtlich betreuter Männer. Danach beobachteten wir eine stetige Annäherung. Mittlerweile benötigen und erhalten fast gleichviele Frauen und Männer Unterstützung und Begleitung durch rechtliche Betreuung.

Männer und Frauen mit rechtlichem Betreuungsanspruch
Grafik rechtliche Betreuung Mann Frau

Wie alt sind rechtlich Betreute in unserem Landkreis?

Alle Menschen können in jedem Alter von einer schweren Behinderung oder Krankheit betroffen sein. Alle Menschen sind voraussichtlich eines Tages existenziell auf das Wohlwollen und die Fürsorge unserer Gesellschaft angewiesen.

Bei den nachfolgenden Grafiken ist die Altersstruktur der Bevölkerung zu berücksichtigen.

https://www.statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/demographischer_wandel/demographische_profile/09171.pdf (Seite 6)

Aktuell umfasst die Gruppe der

  • 18 – 39-Jährigen geburtenschwächere Jahrgänge,
  • 40 – 69-Jährigen die geburtenstärksten Jahrgänge des sog. Wirtschaftswunders und
  • die heute 70 – 89-Jährigen auch die stärkeren Geburtenjahrgänge während des Nationalsozialismus.

Mit dem 18. Geburtstag endet das elterliche Sorgerecht.

Steht aufgrund einer schweren Erkrankung oder Behinderung bereits fest, dass im jungen Erwachsenenalter zumindest noch eine Zeitlang umfangreiche Unterstützung erforderlich ist, kann vor Eintritt der Volljährigkeit eine rechtliche Betreuung beantragt werden. Sie schließt dann direkt an das Sorgerecht an.

Im Alter von 18 – 39 Jahren bauen sich Menschen ihre Existenz auf, schaffen sich beruflich und/oder privat ihre Lebensschwerpunkte.

Körperliche und/oder geistige Behinderungen, Unfälle und gravierende Erkrankungen können dies sehr erschweren, stark eingrenzen oder weitgehend verhindern.

Diagramm, rechtlich Betreute im Alter 17 - 39 von 2010 - 2020
Rechtlich Betreute im Alter von 17 – 39 Jahren

Auch in den mittleren Altersgruppen sind schwere körperliche und/oder geistige Behinderung, Unfälle, Sucht- oder psychische Erkrankung Grund für die Unterstützung durch rechtliche Betreuung.

Die Zunahme rechtlicher Betreuungen in den mittleren Altersgruppen steht im Zusammenhang damit, dass hier Menschen aus den geburtenstärksten Jahrgänge Deutschlands vertreten sind.

Diagramm, rechtlich Betreute im Alter 40 - 69 von 2010 - 2020
Rechtlich Betreute im Alter von 40 – 69 Jahren

Viele Menschen bleiben sehr lange aktiv und selbständig, bevor sie Hilfe durch rechtliche Betreuung benötigen. Sie legen hohen Wert auf ihre Eigenverantwortung, mit der sie ihr langes Leben gemeistert haben. Das ist zu respektieren.

Andere Menschen erreichen trotz schweren Erkrankungen oder Behinderungen ein hohes oder überdurchschnittlich hohes Alter. Das weist auf eine sehr gute Versorgung durch Angehörige, ambulante Pflegedienste, die Pflegekräfte in unseren Heimen und auch durch unsere Ärztinnen und Ärzte sowie deren Mitarbeiter/innen hin. Sie alle erbringen Jahr für Jahr und tagtäglich ein überdurchschnittliches Maß an Fürsorge, Rücksichtnahme, Solidarität und Mitmenschlichkeit.

Es ist leichter über Dinge zu sprechen als sie selbst zu tun. Kritik oder Forderungen an Pflegende sollten sich nur jene erlauben, die selbst einige Jahre Pflegende/r sind oder waren. Aber alle können sich überlegen, wie sie Pflegende tatkräftig unterstützen wollen.

Diagramm, rechtlich Betreute im Alter 70 - 89 von 2010 - 2020
Rechtlich Betreute im Alter von 70 – 89 Jahren

90- bis über 100-jährige Menschen sind unsere umfassendsten Zeitzeugen. Die Eltern dieser höchstbetagten, meist geistig regen Frauen und Männer wussten noch vom Kaiserreich und dem ersten Weltkrieg zu erzählen. 90- bis über 100-Jährige selbst haben eine meist sehr schlichte Kindheit und Jugend, Krieg, Flucht oder Vertreibung, Hunger und Krankheiten überstanden. Ihnen wohnt eine besondere Stärke inne. Gehört eine/r von ihnen zu unserer Familie oder unserem Bekanntenkreis, ist das etwas ganz Besonderes. Wir können von diesen höchstbetagten Menschen sehr viel lernen.

Diagramm, rechtlich Betreute im Alter 90 - 100 und älter von 2010-2020
Rechtlich Betreute im Alter von 90 bis über 100 Jahren