Wärmepumpen

Mittels Wärmepumpe kann die Wärme aus dem Grundwasser und dem Boden wirtschaftlich für die Beheizung von Gebäuden und für die Erwärmung von Brauchwasser gewonnen werden.

In der Wärmepumpe werden umweltfreundliche Kältemittel als Wärmeträger verwendet. Mit einem kW elektrischer Leistung können 4 bis 5 kW Wärmeenergie erzeugt werden. Die Beheizung der Gebäude erfolgt bei Niedertemperatur über die Strahlungswärme von Wand- und Boden-heizungen. Für ein neues Einfamilienhaus wird eine Wärmepumpe mit einer Leistung von rund 10 kW benötigt.

Im Landkreis Altötting gibt es derzeit rund 700 Grundwasser-Wärmepumpen mit einer Gesamtleistung von rund 13.300 kW (Stand Januar 2014). Die Anzahl hat sich in den letzten 8 Jahren fast verdreifacht.

Für die Grundwasserentnahme und Wiedereinleitung zum Betrieb der Wärmepumpe ist eine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen. Bei Anlagen mit einer Verdampferleistung von maximal 50 kW (kJ/s) ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art.70 Bayerisches Wassergesetz beim Landratsamt zu beantragen. Mit dem Antrag ist ein Gutachten eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorzulegen.

eine Schachtbrunnen gemauert aus Sickerringen
Schachtbrunnen mit Sickerringen

Für den Betrieb von Wärmepumpen darf nur die erste Grundwasserschicht erschlossen werden. Tiefere Grundwasserschichten sind für die Trinkwasserversorgung vorbehalten. In den Flusstälern des Mörnbaches, der Alz und des Inn kann das Grundwasser kostengünstig mittels Schacht- oder Bohrbrunnen erschlossen werden.

Erdsonden dürfen maximal durch die erste Grundwasserschicht bis zum Grundwasserstauer errichtet werden.

Dazu ist eine Bohranzeige nach Art. 30 Bayerischem Wassergesetz erforderlich und die Bohrung durch einen Geologen zu überwachen. Für den Einbau der Erdsonde ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit Zulassungsfiktion nach Art. 70 BayWG erforderlich. Mit dem Antrag ist ein Gutachten eines Sachverständigen in der Wasserwirtschaft vorzulegen.